"Alle Gmail-Nutzer erlauben die Abfrage ihrer Mails"
US-Bürger zerren Google vor Gericht: Die Auswertung ihrer E-Mails sei illegal, behaupten sie. Falsch, kontert Google - und verweist auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Gmail.
Anwälte von Google beziehen sich auf ein über 30 Jahre altes Gerichtsurteil, um sich gegen Klagen von US-Bürgern zu wehren. Diese sind der Meinung, dass das automatische Scannen von Mails durch Google gegen Gesetze in den USA verstösst. Google durchsucht Mails in Gmail unter anderem, um die Anzeige persönlicher Werbung zu ermöglichen.
Google behauptet, dass sein Vorgehen rechtlich okay sei - schliesslich hätten die Nutzer dem Scanning ihrer Mails per AGBs zugestimmt. Was aber ist mit Mails, die von Nicht-Gmail-Nutzern auf Gmail-Konten verschickt wurden? "Wer Gmail nicht nutzt und Mails an Gmail-Konten verschickt, muss damit rechnen, dass Google diese verarbeitet", schreibt der Internetkonzern. "Alle Nutzer von alternativen E-Mail-Diensten wissen, dass Mails auf Gmail automatisch gescannt werden."
Google zitiert aus dem Gerichtsurteil von 1979 folgenden Satz: "Eine Person kann für Informationen, die sie freiwillig einer Drittpartei aushändigt, keine Privatsphäre erwarten." Einen Abschnitt später schreiben die Anwälte: "Das gleiche gilt auch für E-Mails, die über einen ECS-Provider (Electronic Communication Service Provider) verschickt werden." Google betont, sich mit dieser Aussage auf Nutzer zu beziehen, die Googles Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) nicht unterzeichnet haben.
Update: Google hat diese Darstellung zurückgewiesen und mit folgendem Statement reagiert: "Wir nehmen die Sicherheit und den Schutz der Privatsphäre unserer Nutzer sehr ernst. Jüngste Berichte, die das Gegenteil behaupten, stimmen schlicht und ergreifend nicht. Wir haben Industrieweit führende Sicherheits- und Datenschutzmassnahmen in Gmail integriert - diese Schutzmassnahmen greifen, ganz gleich, wer eine Mail an einen Gmail-Nutzer schickt."