BÜPF-Revision im Ständerat

Digitale Gesellschaft fordert Sistierung der Vorratsdatenspeicherung

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Heute wird im Ständerat die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) behandelt. Die Digitale Gesellschaft Schweiz fordert die Politiker in diesem Zusammenhang dazu auf, auf Vorratsdatenspeicherung zu verzichten.

(Quelle: Services du Parlement 3003 Berne)
(Quelle: Services du Parlement 3003 Berne)

Heute verhandeln die Ständeräte in Bern über die Totalrevision des als BÜPF bekannten "Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs". Die Revision sieht unter anderem eine Verdoppelung der präventiven und verdachtsunabhängigen Vorratsdatenspeicherung auf 12 Monate vor.

Digitale Gesellschaft protestiert

Gegen diesen und weitere Aspekte der Revision protestiert die Digitale Gesellschaft Schweiz in einer Pressemitteilung. Sie sagt, dass es "keinerlei Anhaltspunkte gebe, dass die Vorratsdatenspeicherung notwendig und wirksam" sei und fordert daher den Ständerat dazu auf eine Studie in Auftrag zu geben, die die tatsächliche Wirksamkeit von Vorratsdatenspeicherungen untersuchen soll.

Des Weiteren hat die Digitale Gesellschaft eine Beschwerde gegen die BÜPF-Revision eingereicht.

Staatstrojaner und IMSI-Catcher

Besonders stört sich die Digitale Gesellschaft auch an der Tatsache, dass das revidierte Gesetz eine rechtliche Grundlage für den Einsatz von Staatstrojanern und IMSI-Catchern schaffen würde. IMSI-Catcher simulieren eine Funkzelle und können Signale von verbundenen Mobiltelefonen mitlesen und Bewegungsprofile erstellen.

Zusammen mit der Vorratsdatenspeicherung begreift die Digitale Gesellschaft dies als einen schweren Eingriff in die Privatsphäre der Bürger und die Grundrechte gemäss Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK). Letztlich gehe es um einen Eingriff in die Meinungsfreiheit, der in dieser Form unverhältnismässig sei.

Unverhältnismässigkeit

Um diese Unverhältnismässigkeit zu belegen, nennt die digitale Gesellschaft eine ganze Liste von verschiedenen Gründen. Sie sagt zum Beispiel, dass erstens mit dem neuen BÜPF unabhängig von jeglichem Verdacht auf eine Straftat die präventive Überwachung der gesamten Bevölkerung des Landes möglich wird. Dies führe zur Aufhebung der im Rechtsstaat wichtigen Unschuldsvermutung. Zweitens sei die Verwendung der Vorratsdaten nicht auf schwere Straftaten beschränkt, sondern auch bei solchen wie einfachem Diebstahl, Urheberrechtsverletzung oder Zechprellerei erlaubt. Dies sei unverhältnismässig. Drittens seien beim neuen BÜPF auch Ärzte und Anwälte betroffen. Deren Schweigepflicht werde nicht respektiert.

Chaos Computer Club und Swiss Internet User Group

Bei der digitalen Gesellschaft Schweiz handelt es sich um einen offenen Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Gruppen und Einzelpersonen. Die Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung wird unter anderem durch den "Chaos Computer Club" oder die "Swiss Internet User Group" ermöglicht.

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