Überwachungsmassnahmen des Bundes

Digitale Gesellschaft Schweiz veröffentlicht "Anti-BÜPF-Report"

Uhr | Aktualisiert

Die Digitale Gesellschaft kämpft gegen die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs. Die Kritikpunkte sind nicht neu.

Anzahl Aufträge des Dienstes ÜPF über die letzten Jahre. (Quelle: Swiss Lawful Intercept Report 2014)
Anzahl Aufträge des Dienstes ÜPF über die letzten Jahre. (Quelle: Swiss Lawful Intercept Report 2014)

Die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), das derzeit im Ständerat diskutiert wird, gibt weiterhin zu reden.

Die Digitale Gesellschaft Schweiz (DGS) hat gestern Sonntag einen Report zu den Überwachungsaktivitäten der Kantone und des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) veröffentlicht. Mit dem sogenannten Swiss Lawful Intercept Report 2014 will sie ihren Standpunkt klarmachen: Sie lehnt den Entwurf zum BÜPF als Ganzes ab, wie sie im Report schreibt.

Vorratsdatenspeicherung und Govware

Die Kritik der DGS ist nicht neu. Sie stösst sich unter anderem daran, dass die Überwachungsmassnahmen sich neu nicht nur auf Anbieter von Post- und Fernmeldediensten sondern unter anderem auch auf reine E-Mail- oder Hosting- Provider und Betreiber von Chatforen erstrecken. Zudem kritisiert sie die Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung von sechs auf zwölf Monate und den Einsatz von sogenannter Govware, auch Staatstrojaner oder Bundestrojaner genannt.

Sie zeigt auch auf, dass die  Überwachungsmassnahmen in den letzten Jahren stetig zugenommen haben. In einem Kapitel widmet sich die DGS zudem der Gewichtung schwerer Straftaten, mit denen seitens Bund stets für die Überwachungsmassnahmen argumentiert wird. Laut der Statistik des Reports machen diese Straftaten nur einen geringen Teil an der Gesamtmenge an Überwachungen aus. Die Daten, die dies belegen, stammen laut Norbert Bollow, Mediensprecher der Digitalen Gesellschaft, aus der Statistik des Dienstes ÜPF.

Bringt die Überwachung etwas?

Interessant wäre auch zu wissen, erklärt Bollow weiter, ob man mit diesen Überwachungsmassnahmen die entsprechenden Verbrechen überhaupt aufklären konnte. Solche Statistiken existierten aber nicht.

Genau zu diesem Punkt äusserte sich EJPD-Vorsteherin Simonetta Sommaruga letzten Mittwoch, als der Ständerat sich zum ersten Mal über die Revision des Gesetzes beriet. Eine solche Statistik zu erheben, sei nicht möglich, so Sommaruga. Hier ein Auszug aus dem Wortprotokoll: "Die Telekommunikationsüberwachung ist nur ein Bestandteil in der Strafverfolgung, und man kann eben nicht sagen, eine Überwachung führt auch zu einer Verurteilung. Die Überwachung dient lediglich der Identifizierung eines möglichen Täters. (…) Deshalb können wir auch nicht sagen, jede Überwachung bringt automatisch eine Verurteilung mit sich. Wir können aber umgekehrt sagen: Ohne Überwachung haben wir in vielen Fällen gar keine Chance, den Täter überhaupt zu identifizieren."

Weitere Kritik von anderer Seite

Nebst der Digitalen Gesellschaft Schweiz, einem offenen Zusammenschluss netzpolitisch interessierter Kreise, haben sich auch andere Akteure, beispielsweise die Piratenpartei Schweiz oder Netzpolitiker wie Balthasar Glättli, kritisch zur Revision des BÜPF geäussert. Das EJPD wehrt sich gegen diese Kritik, wie beispielsweise aus einem Statement von Sommaruga vom Februar 2013 hervorgeht.

Am Mittwoch wird der Ständerat erneut über das BÜPF beraten und unter anderem diskutieren, ob künftig Staatstrojaner eingesetzt werden dürfen.

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