Fehlende öffentliche Debatte zum BÜPF

"Georg, bitte lies diese Karte nicht"

Uhr | Aktualisiert
von Nathalie Baumann, Gastautorin, FHNW

Die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) hat in der Öffentlichkeit kaum Proteste ausgelöst. Zu Unrecht, findet Gastautorin Nathalie Baumann.

Ein Graffiti von Wikileaks-Gründer Julian Assange. (Quelle: flickr.com/photos/newtown_grafitti / Creative-Common-Attribution-2.0-Generic-Lizenz)
Ein Graffiti von Wikileaks-Gründer Julian Assange. (Quelle: flickr.com/photos/newtown_grafitti / Creative-Common-Attribution-2.0-Generic-Lizenz)

"Ein Gentleman liest nicht eines anderen Gentlemans Post." Diese Ansicht vertrat Henry L. Stimson, der 1929 bis 1933 unter Hoover Aussenminister der USA und später unter Roosevelt Kriegsminister war. Er äusserte sie im Zusammenhang mit der Auflösung der Black Chamber, der Vorläuferorganisation der NSA, im Jahre 1929.

Heute scheinen die Gentlemen ausgestorben zu sein, die Epigonen der schwarzen Kammern erleben eine unrühmliche Blüte – auch wenn mancher sie gerne beschneiden würde. In diesem Artikel soll es jedoch nicht um die USA, die Angst vor dem Terrorismus, insbesondere nach 2001, oder um unterschiedlich ausgeprägte Bedürfnisse von Privatsphäre gehen. Ich möchte vielmehr die Schweiz und ein Stück ihrer Überwachungsgeschichte in den Fokus rücken. Aus Anlass der Revision des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF), das am 19. März im Ständerat mit 30 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen durchgewinkt wurde. Nun kommt das Gesetz vor den Nationalrat.

Ursprung des Briefgeheimnisses

Einmal mehr geht es um die Frage: Wie weit sollen die Zugeständnisse beim Schutz der Privatsphäre gehen, um kriminelle Handlungen gegen die Allgemeinheit allenfalls vereiteln zu können? In einem Interview, das die NZZ mit dem Datenschützer des Bundes Hanspeter Thür am 6. März führte, sagte dieser, er kenne "keine Fälle, bei denen wegen der heute geltenden Frist ein schweres Delikt nicht verhindert oder aufgeklärt" hätte werden können.

Das Briefgeheimnis, um das es hier geht – in der Schweiz wird es als Schriftgeheimnis bezeichnet  – ist bereits in der Lex Cornelia des Römischen Rechts verankert, wie im Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte (HRG) nachzulesen ist. Das unerlaubte Öffnen von Urkunden stand unter Strafe. Dieses Gesetz findet sich auch in mittelalterlichen Botenordnungen wieder. "In zahlreichen städtischen und fürstlichen Botenordnungen wurde der Bote sogar durch einen Treueid verpflichtet, die ihm anvertrauten Briefe und Pakete nicht anzutasten", schreibt  Marie-Theres Tinnefeld in ihrem 2002 erschienenen Aufsatz "Das Menschenrecht auf Privatheit". Ludwig XV. erliess 1742 ein Gesetz, wonach Postbeamte sogar mit dem Tod  bestraft wurden, sollten sie Briefe unbefugt öffnen. Die französische Nationalversammlung erweiterte diese Verordnung zu einem allgemeinen Briefgeheimnis und erhob dieses zu einem Grundrecht.

Davon ausgehend wurde das Briefgeheimnis nach und nach in die europäischen Gesetzgebungen übernommen. Es ist bis heute ein in der Verfassung verankertes Grundrecht und damit ein Wesensmerkmal demokratischer Staaten. Grundrechte schützen ihre Bürgerinnen und Bürger vor staatlichen Übergriffen. Diesen Schutz gibt es in Diktaturen nicht, so wie das Recht auf Meinungsfreiheit und das Recht auf Privatsphäre fehlen.

Privatsphäre ist eine Voraussetzung für Freiheit

Facebook-Chef Marc Zuckerberg sagte vor vier Jahren in einem Interview zum Datenschutz, die Privatsphäre sei eine "alte Konvention". Zwar äusserte er jüngst seinen Unmut über die staatliche Spionagetätigkeit der USA an die Adresse Obamas, jedoch ist er als Verfechter der Privatsphäre nicht sehr glaubwürdig.

Es gibt alte Konventionen, die für eine Gesellschaft in der Tat überflüssig werden. Die Privatsphäre gehört aber sicher nicht dazu.  Sabine Trepte schreibt in ihrem Beitrag zur "Geschichte der Privatsphäre und zum Datenschutz": "Privatsphäre ist erforderlich, um die eigene Identität und Individualität zu entwickeln, sie ist eine Voraussetzung für Freiheit." Kinder brauchten Privatsphäre um ohne Bewertungsangst etwas auszuprobieren. Erwachsene, um sich persönlich und beruflich weiter zu entwickeln. Was Freiheit ist, eröffnet sich einem erst, wenn man sie nicht mehr hat.

Die Privatsphäre ist also nicht nur ein Wesensmerkmal demokratischer Staaten sondern auch eine psychologische Lebensnotwendigkeit. Trepte schreibt weiter, gerade die informationsbezogene Privatsphäre sei seit den 1960er-Jahren gesellschaftlich zunehmend bedeutsam geworden, weil auf elektronischem Weg Daten gesammelt und gespeichert würden, ohne dass die Betroffenen davon wüssten. Am 16. März veröffentlichte die Digitale Gesellschaft Schweiz einen Bericht, der die Aktivitäten des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (ÜFP) seit 1999 nachweist. Daraus geht hervor, dass die Überwachungsaufträge in den letzten 14 Jahren um das Vierfache zugenommen haben.

900'000 Fichen angelegt

Wenn von der Missachtung der Privatsphäre oder der Verletzung des Briefgeheimnisses die Rede ist, weichen wir gerne auf Diktaturen als Anschauungsfälle aus – zum Beispiel die DDR. Allzu oft vergessen wird dabei unser eigener Fall, der vor 24 Jahren publik wurde: die  Fichenaffäre. Das Aktenmaterial der schweizerischen politischen Polizei umfasste 900'000 Fichen. Vorratsdatenspeicherung "par excellence". Was für ein Selbstverständnis hat ein Staat, der rund ein Viertel seiner Bürgerinnen und Bürger überwachen lässt?

Ich war zehn, als mein Onkel eine Postkarte aus dem Engadin bekam. Am Rand stand: "Georg, bitte lies diese Karte nicht." Diese Aufforderung richtete sich an den Postbeamten, den man im Dorf verdächtigte, Briefe zu öffnen und Informationen weiterzuleiten, zumal er eine hohe militärische Position innehatte. Provinzielle Paranoia oder gar nicht so abwegig?

Fehlende öffentliche Debatte

Linke, netzpolitisch engagierte Kreise – die üblichen Verdächtigen – und Vertreter der ICT-Branche wehren sich gegen die Gesetzesrevision. Aber eine breite gesellschaftliche Diskussion darüber findet nicht statt. Ein Grund dafür ist, dass die Schweizerinnen und Schweizer – glücklicherweise – wenig Erfahrungen mit den Konsequenzen von staatlichen Überwachungsaktivitäten gemacht haben: mit Verfolgung aus politischen Gründen, mit dem Ausschluss von Ämtern, Repressionen, Haft und Mord.

Im bereits zitierten Interview mit der NZZ sagt Hanspeter Thür, was als schweres Delikt zu gelten hätte, das den Einsatz eines Staatstrojaners rechtfertige, müssten Politik und Gesellschaft klären. Leisten wir dieser Aufforderung Folge - bevor es zu einer weiteren Fichenaffäre kommt.

Zur Autorin:

Nathalie Baumann ist Historikerin und arbeitet am Institut für Wirtschaftsinformatik der Hochschule für Wirtschaft FHNW in den Bereichen Kommunikation und Weiterbildung.

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