Das Büpf ist beschlossene Sache
Stände- und Nationalrat haben sich auf die Revision vom "Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" (Büpf) geeinigt. Der Ständerat setzte sich im letzten strittigen Punkt durch.
National- und Ständerat haben sich geeinigt. Die letzten Differenzen beim "Gesetz zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs" (Büpf) räumten die Räte im Rahmen einer Einigungskonferenz aus, schreibt die SDA auf der Seite der Parlamentsdienste. Am Freitag kann damit die Endabstimmung in den Räten stattfinden.
Bis zuletzt stritten National- und Ständerat um den Speicherort der Randdaten aus der Vorratsdatenspeicherung. Der Nationalrat wollte, dass diese ausschliesslich in der Schweiz gespeichert werden dürfen. Der Ständerat wollte keine solche Einschränkung machen. Schliesslich gab der Nationalrat nach und schloss sich mit 151 Ja-Stimmen, bei 28 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen, dem Ständerat an.
Die Gegner des Gesetzes kamen aus allen politischen Lagern. Beispielsweise stimmte SVP-Politiker Franz Grüter gegen die Vorlage und blieb damit seiner Ansicht treu. Auch Teile der SP blieben skeptisch, obwohl sie am Ende grösstenteils mit Ja stimmten. Ausserparlamentarische Gegner haben bereits angekündigt, gegen das Gesetz das Referendum ergreifen zu wollen.
Das revidierte Gesetz regelt den Einsatz des Staatstrojaners. Mit diesem können bei schweren Straftaten, wie Mord, Menschenhandel oder Terrorismus, auch Internet-Telefongespräche abgehört werden. Auch regelt das Gesetz den Einsatz von "besonderen technischen Geräten", mit denen beispielsweise Mobiltelefone geortet werden können. Die Dauer der Vorratsdatenspeicherung wurde bei sechs Monaten belassen.