Tätigkeitsbericht des EDÖB

SwissID, Onlinebewerbungen und EU-DSGVO: Adrian Lobsiger zieht Bilanz

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Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte hat seinen Tätigkeitsbericht 2018/19 vorgelegt. Adrian Lobsiger sieht Datenschutz nicht nur als Pflicht, sondern auch als Wettbewerbsvorteil. Um diesen Vorteil nutzen zu können, muss sich aber im Bundeshaus etwas bewegen.

Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Source: Netzmedien)
Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (Source: Netzmedien)

Die Digitalisierung ermöglicht der Schweiz, bei der internationalen Wettbewerbsfähigkeit ganz vorne mitzuspielen. Auch der Datenschutz spielt hier eine Rolle, findet Adrian Lobsiger, der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB). "Mit technischen Neuheiten, welche den Schutz der Privatsphäre und die digitale Selbstbestimmung der Menschen sicherstellen, lassen sich ebenfalls Punkte sammeln", schreibt er in seinem Tätigkeitsbericht 2018/19.

Damit das so bleibt und Unternehmen weiterhin Daten über Grenzen austauschen können, müsse nun die Politik aktiv werden. Das Parlament müsse mit der Totalrevision des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) vorwärts machen, um das Schutzniveau der Schweizer Bevölkerung jenem im umliegenden Europa anzupassen. So werde auch die Reputation der Schweiz als wettbewerbsfähige digitale Nation gewahrt.

Sachgebiete, in denen der EDÖB 2018/19 aktiv wurde. (Source: EDÖB)

Was den EDÖB in den vergangenen 12 Monaten sonst noch beschäftigte:

  • Geschäftsmodelle von Internet-Firmen wie Google oder Facebook, bei denen Kunden mit ihren Daten bezahlen

  • Die Zunahme der Datenerfassung durch 5G und Sensoren im öffentlichen Raum

  • Die Gültigkeit der EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) ab Mai 2018 und ihre Auswirkungen auf die Schweiz. Was die EU-DSGVO für den obersten Schweizer Datenschützer bedeutet, erfahren Sie hier.

  • Die Bearbeitung von Personendaten im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

  • Die Wahrung des Datenschutzes bei der Einführung der elektronischen Identität SwissID

  • Die Verwendung von Personendaten im Rahmen von Terrorismusbekämpfung und Migration

  • Das Schengen-Datenschutzgesetz (SDSG), das dem EDÖB neue Kompetenzen verlieh

  • Der automatische Informationsaustausch von Steuerdaten

  • Die Datendiebstähle bei der Swisscom und der Inkassofirma EOS Schweiz Ende 2017

  • Die Verwendung von Daten von ricardo.ch in der Tamedia-Gruppe für gezielte Werbung

  • Neue Aufgaben durch die Einführung des elektronischen Patientendossiers (EPD)

  • Die Klage gegen das Bonusprogramm "Helsana+"

  • Die Risiken von rasant wachsenden Datenmengen in der "personalisierten Gesundheit"

  • Die Bearbeitung von Personaldaten aus Schweizer Unternehmen durch Dienstleister im Ausland

  • Automatisierte Verhaltens- und Stimmanalysen bei Onlinebewerbungsverfahren und Bewerbungsgesprächen

  • Der Datenschutz bei ÖV-Apps

  • Das Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten des Europarats

  • Die Publikation von Leitfäden und Empfehlungen, etwa zur EU-DSGVO, zum sicheren Umgang von Kunden und Jugendlichen mit Medien oder zu Wahlen und Abstimmungen

Der EDÖB schliesst seinen Bericht mit einer Statistik der Zugangsgesuche bei den Bundesbehörden nach dem Öffentlichkeitsprinzip ab. 636 Gesuche seien im Jahr 2018 eingegangen. Dies entspreche einem Zuwachs von 9,5 Prozent. Die Behörden hätten in 352 Fällen einen vollständigen Zugang gewährt, was einem Anteil von 55 Prozent entspreche. Am meisten Gesuche habe das Bundesamt für Gesundheit erhalten.

Entwicklung der Zugangsgesuche nach dem Öffentlichkeitsprinzip. (Source: EDÖB)

Laut Bericht seien für neu hinzugekommene Aufgaben des EDÖB auch mehr Ressourcen nötig. Ob diese gesprochen würden, liege in der Verantwortung der politischen Behörden. "Der EDÖB muss unabhängig handeln können", heisst es im Bericht. "Dies erfordert angemessene und ausreichende personelle, materielle, technische und finanzielle Ressourcen, welche die Aufsichtsbehörde nicht darauf beschränken, reaktiv das Unabdingbare zu erledigen, sondern ihr die Initiative zum Handeln ermöglichen."

Der Tätigkeitsbericht 2018/19 steht auf der Website des EDÖB zum Download als PDF bereit

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