BPUK fordert Baubewilligungsverfahren

Bewilligung für 5G-Antennen soll anfechtbar werden

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von Saray-Lien Keser und kfi

Die BPUK empfiehlt, das Bagatellverfahren für Mobilfunkantennen der 5G-Technologie vorläufig auszusetzen. Zudem fordert sie ein Baubewilligungsverfahren.

(Source: Netzmedien)
(Source: Netzmedien)

Die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) möchte das sogenannte Bagatellverfahren beim 5G-Ausbau vorläufig aussetzen.

Wie "Watson.ch" berichtet, konnten die Kantone die Anpassung von konventionellen Mobilfunkanlagen an die 5G-Technologie bisher ohne Baubewilligungsverfahren genehmigen. Stattdessen wurde ein Bagatellverfahren eingesetzt, mit dem ein Entscheid nicht angefochten werden konnte.

Im Auftrag der BPUK wurde im Juni ein Gutachten aufgegeben. Es kam zum Schluss, dass es auch für das Nachrüsten von konventionellen Mobilfunkantennen ein ordentliches Baubewilligungsverfahren brauche. Das Schreiben wurde am Donnerstag bei der Hauptversammlung der BPUK diskutiert.

Empfehlungen bleiben sistiert

Wie die Kantone zukünftig mit Ausbaugesuchen von Mobilfunkantennen umgehen wollen, bleibt weiterhin unklar, wie "Watson.ch" schreibt. Derzeit mache das BPUK lediglich eine Empfehlung zur vorläufigen Aussetzung des Bagatellverfahrens. Unklarheiten sollen bis Ende Jahr zusammen mit dem Departement für Umwelt, Energie und Verkehr (UVEK) sowie den Mobilfunkbetreibern besprochen werden, wie es weiter heisst.

Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die BPUK-Mobilfunkempfehlungen sistiert und Kantone können 5G-Antennen ohne Rechtsweg genehmigen. Vom Bund wünsche sich die BPUK zudem eine Anpassung der Verordnung über den Schutz nichtionisierender Strahlung, um Unklarheiten auszuschliessen.

Eigenes Rechtsgutachten für Mobilnetzbetreiber

Mobilnetzbetreiber berufen sich derzeit auf ein eigenes Rechtsgutachten, bei dem Bagatellverfahren zulässig und geboten seien. Dies stützt sich auf die Eigentumsgarantie gemäss Art.26 der Bundesverfassung, wie "Watson.ch" berichtet.

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