Kampf gegen Massenüberwachung

Digitale Gesellschaft fordert "Quick Freeze" statt Vorratsdatenspeicherung

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von Dylan Windhaber und yzu

Die Digitale Gesellschaft fordert anstelle der Vorratsdatenspeicherung einen "Quick Freeze". Strafverfolgungsbehörden sollen nur noch unter bestimmten Voraussetzungen auf Daten tatverdächtiger Personen zugreifen können.

(Source: TheDigitalArtist / pixabay.com)
(Source: TheDigitalArtist / pixabay.com)

Die Digitale Gesellschaft (Digiges) anerkennt die Notwendigkeit des Zugriffs auf digitale Daten im Zuge einer Strafverfolgung. Sie schlägt als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung den "Quick Freeze" vor. Bei diesem dürften Strafverfolgungsbehörden nur aus berechtigten Gründen auf relevante Daten tatverdächtiger Personen zugreifen, wie die Digiges mitteilt. Demzufolge könnten nur in Einzelfällen Personendaten, die den Unternehmen bereits vorliegen, ausnahmsweise nicht gelöscht oder anonymisiert werden. Die Daten würden demnach "schockgefroren" beziehungsweise sofort und vorsorglich gesichert. Dadurch könne man sie in einem Strafverfahren verwenden. In anderen Fällen müssten die Unternehmen jedoch das geltende Datenschutzgesetz bei der Datenbearbeitung einhalten. 

Diese Alternative zur Vorratsdatenspeicherung ist laut der Digiges nicht als Freipass für die Strafverfolgungsbehörden anzusehen. Demnach dürfen Polizei und Staatsanwaltschaft die gesicherten Daten nur dann verwenden, wenn dies gerichtlich ausdrücklich erlaubt wird. 

Der "Quick Freeze" müsse einer fortlaufenden Kontrolle der Verhältnismässigkeit unterzogen werden. Des Weiteren muss der Justizöffentlichkeit der Mitteilung zufolge der entsprechende richterliche Beschluss zugänglich gemacht werden, sofern die Geheimhaltung nicht mehr erforderlich ist. Betroffene Personen seien so bald wie möglich über die Offenlegung ihrer Daten zu informieren. Ebenfalls wäre eine öffentliche Prüfung der Beschlüsse zur Verhinderung eines Missbrauchs erforderlich.

Die Digiges setze sich unter anderem beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) für die Aufhebung der Vorratsdatenspeicherung ein. In Kürze soll der EGMR ein Urteil zu dem seit 2018 hängigen Verfahren fällen. Im Zuge der Vorratsdatenspeicherung werden Daten über die Internet- und Smartphone-Nutzung der gesamten Bevölkerung gesichert. Wer in den vergangenen sechs Monaten wo, wie und mit wem kommuniziert hat - die Polizei und die Staatsanwaltschaft wissen grundsätzlich darüber Bescheid. Des Weiteren sollen im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung auch der Nachrichtendienst des Bundes sowie andere Geheimdienste Zugriff auf die Daten haben. Beim "Quick Freeze" hätten Geheimdienste keinen Zugriff auf die gesicherten Daten, da die Methode ausschliesslich für Strafverfolgungsbehörden vorgesehen sei.

 

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