Airbnb kämpft gegen Richter
Die Zimmervermittlungswebsite Airbnb ist auf dem Papier Milliarden wert. Allerdings ist nach wie vor unklar, inwiefern das Geschäftsmodell der Platfform überhaupt legal ist. In den USA sollen das nun die Gerichte klären.
Seit 2008 existiert die Zimmervermittlungsplattform Airbnb. Das Konzept ist denkbar einfach. Personen können dort Zimmer oder Wohnungen für eine kurzfristige Untervermietung anbieten. Auf der firmeneigenen Website bewirbt die Plattform ihr Angebot wie folgt: "Sei es eine Wohnung für eine Nacht, ein Schloss für eine Woche oder eine Villa für einen ganzen Monat - Airbnb führt Menschen in einzigartigen Reiseerlebnissen zusammen, in jeder Preisklasse und in über 34'000 Städten und 192 Ländern."
Die Plattform ist bei Reisenden derart beliebt, dass Analysten dem Unternehmen zumindest auf dem Papier einen Wert in Milliardenhöhe zuschreiben. Allerdings steht die Firma nun vor grossen Problemen. Laut einem Artikel der deutschen Zeitung "Die Zeit", könnten zum Beispiel die Angebote in der amerikanischen Metropole New York City zu über 60 Prozent illegal sein. Gestern stand Airbnb daher im kalifornischen San Francisco vor Gericht, die Behörden fordern die Herausgabe der Daten tausender Anbieter.
Verlust der Wohnung
Dabei ist es in den USA bereits zu Gerichtsentscheiden gekommen, die für die Vermieter teilweise gravierende Konsequenzen hatten. Der Kalifornier Jeffrey Katz hatte beispielsweise seine Wohnung in Kalifornien untervermietet und wurde deswegen zwangsgeräumt. Laut Gesetz ist es in San Francisco nämlich verboten, Wohnungen für weniger als 30 Tage unterzuvermieten.
Bei anderen skandalträchtigen Fällen in den USA kam es zur kurzfristigen Umnutzung von Wohnungen als Bordelle, mit Einsätzen der Polizei. Bei den rund elf Millionen Nutzern, die die Website jährlich hat, sind dies natürlich Einzelfälle. Trotzdem stellt sich auch hierzulande die Frage, ob es eigentlich rechtens ist, über das Portal ein Zimmer zu vermieten.
Situation in der Schweiz
In einem Artikel ist dieser Frage auch die Zeitung "Der Bund" nachgegangen. Sie schreibt, dass Airbnb wohl bald mit dem Eintreiben von Kurtaxen in der Schweiz beginnen werde, was der Verband Hotelleriesuisse begrüsse. Dieser sage, so "Der Bund", dass damit die "Spiesse für alle Akteure" wieder gleich lange würden. Gemeint sind damit die klassischen Hotels verglichen mit den privaten Anbietern.
Einen ähnlichen Fall wie denjenigen von Jeffrey Katz gab es übrigens auch bereits in der Schweiz. In Bern wurde im September letzten Jahres einem Mieter die Wohnung gekündigt, weil er ein Zimmer auf Airbnb zur Untermiete anbot. Zentral ist dabei anscheinend primär, dass mit der Untervermietung kein finanzieller Gewinn erzielt werden darf.
Diese Argumentation unterstützt auf Anfrage auch ein Zürcher Anwalt. Er erklärt, dass die Untervermietung eines Zimmers oder einer Wohnung ohne vorgängige Meldung des Untermieters und der Konditionen der Untervermietung an den Vermieter grundsätzlich unzulässig sei. Wer sein Zimmer also einfach so auf Airbnb feilbiete, könnte allenfalls gegen den Mietvertrag verstossen. Was vielen Nutzern des Portals auch nicht bewusst sei, ist die Tatsache, dass sie sich in einem rechtlichen Graubereich bewegen. Die regelmässige Vermietung von Zimmern könnte als Betrieb eines Hotels oder einer Pension angesehen werden. Doch dafür bräuchte es Bewilligungen und es müssten auch gewisse Abgaben entrichtet werden.