Dossier SNP: Datenschutz
Die revidierte EU-Datenschutz-Grundverordnung gilt ab Mai 2018. Darin wird geregelt, wie Unternehmen und Behörden mit personenbezogenen Daten umgehen sollen. Die Verordnung betrifft auch Unternehmen und Organsationen in der Schweiz: Unternehmen, die EU-Bürger beschäftigen, Spitäler, die Menschen aus dem EU-Raum versorgen oder Händler, die über ihren Webshop Kunden in Europa beliefern. Die Regelungen sind umfangreich und ziehen teils empfindliche Strafen im Millionenbereich nach sich. Rechtsexperten gehen davon aus, dass es kaum eine Behörde oder Firma schaffen wird, nicht gegen die Verordnung zu verstossen. Daher empfehlen Juristen, interne Fachgruppen zu etablieren, die sich mit der Datenhaltung und dem Datenschutz im Unternehmen befassen.