Bund verabschiedet die Änderungen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans
Der Bundesrat hat die Änderungen des Nationalen Frequenzzuweisungsplans (NaFZ) verabschiedet und entschieden, dass ein Teil der Frequenzen, die bislang für die klassische Fernsehübertragung genutzt wurden, in Zukunft neuen mobilen Kommunikationsdiensten zufallen wird. Der Nationale Frequenzzuweisungsplan definiert, welche Frequenzen für welche Dienste verwendet werden. Für seine Aktualisierung ist das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) verantwortlich.
In der heute vom Bundesrat verabschiedeten Version des NaFZ wird das Frequenzband von 790 bis 862 MHz spätestens bis 2015 den mobilen Diensten zur Verfügung gestellt werden.
Dank der Digitalisierung des Fernsehens kann das Frequenzspektrum effizienter genutzt werden, so die Mitteilung des Bundes. Die frei werdenden Frequenzen, die als "digitale Dividende" bezeichnet werden, lassen Raum für neue Dienste, zum Beispiel der Breitband-Datenübertragung für den Internetzugang über das Mobiltelefon.
Der Bundesrat vertritt die Haltung, dass das weiterhin dem Rundfunk zugewiesene Frequenzband von 470 bis 790 MHz ausreicht, um in Zukunft den Frequenzbedarf des digitalen terrestrischen Fernsehens zu decken. Die letzten analogen Fernsehsender werden im Frühling 2009 ausser Betrieb gesetzt.
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