Bundesamt für Kommunikation geht vors Bundesgericht
Das Bundesgericht soll das Billag-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts überprüfen. Das Bundesamt für Kommunikation zieht den Entscheid weiter. Grundsätzliche Fragen seien offen.

Das Bundesamt für Kommunikation (Bakom) zieht den Billag-Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts ans Bundesgericht weiter. Anfangs Februar hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Schweizerische Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehempfangsgebühren Billag unrechtmässig erhobene Mehrwertsteuern zurückzahlen muss.
Das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht basiert auf der Auslegung eines bundesgerichtlichen Urteils vom 13. April 2015. Diese Auslegung teile das Bakom nicht. Grund für die Anfechtung seien offene grundsätzliche Fragen, heisst es auf der Website vom Bakom. Es gehe dabei um die Auswirkungen von höchstrichterlichen Praxisänderungen. Diese Fragen seien für die Rechtssicherheit von zentraler Bedeutung.
Das Bundesverwaltungsgericht habe sich weder über die Auswirkungen auf andere Gebührenzahlende noch über Modalitäten geäussert. Laut Bakom müsste eine Rückzahlung durch den Bund erfolgen. Im gleichen Zusammenhang seien 4 weitere Klagen von Organisationen für Konsumentenschutz hängig.

Beekeeper sammelt 35 Millionen US-Dollar ein

Wie alte Ehepaare Gespräche am Laufen halten

Update: Parlament befürwortet nationalen Adressdienst

Sony entwickelt Display-System mit individuell steuerbaren RGB-LEDs

ZHAW-Spin-off Rwai bekommt Kapital zum Ausbau seiner KI-Plattform

BenQ lanciert Studio-Monitore für kreative Apple-User

Check Point befördert Schweiz-Chef zum Director Globals EMEA und Asia

Update: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zum Breitbandausbau

Governance in der Datenökonomie – die Basis für digitales Vertrauen
