Stiftung für Konsumentenschutz zeigt Swisscom an
Die Stiftung für Konsumentenschutz hat eine Strafanzeige gegen Swisscom eingereicht. Der Telko soll unrechtmässig Roaming-Gebühren bei der Combox erhoben haben. Swisscom weist die Vorwürfe zurück.
Swisscom hat eine Strafanzeige von der Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) erhalten. Recherchen der Stiftung hätten ergeben, dass Swisscom über einen Zeitraum von mehreren Jahren unrechtmässig Roaming-Gebühren erhoben habe, wie es in einer Mitteilung heisst.
Roaming-Gebühr unrechtmässig erhoben
Kern der Anschuldigungen ist ein sogenanntes "Anti-Tromboning-System", welches Swisscom vor einigen Jahren implementiert hat. Dieses soll verhindern, dass eingehende Anrufe auf der Combox über ausländische Netze laufen und damit Roaming-Kosten anfallen. Das System erkenne, dass sich ein Kunde im Ausland befindet und leitet den Anruf im Schweizer Netz direkt zu Swisscom weiter. Ohne das System fallen gleich zweimal Roaming-Kosten an, einmal für eine eingehende und auch für ausgehende Verbindung, wie SKS schreibt.
Laut der Stiftung verrechnete Swisscom den Kunden aber weiterhin Roaming-Gebühren, obwohl das System diese verhindern sollte. Die Stiftung fordert in der Strafanzeige daher die Rückerstattung der Gebühren an die Kunden. "Eine unbürokratische Entschädigung der betroffenen Kunden ist das Mindeste!", lässt sich Sara Stalder, Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz, in der Mitteilung zitieren.
Swisscom weist Vorwürfe zurück
"Wir weisen die Vorwürfe des SKS zurück", sagte Mediensprecherin Anina Merk auf Anfrage. Dem Telko entstünden auch durch die Anti-Tromboning-System Kosten, da das ausländische Netz genutzt wird, etwa indem das Telefon im Ausland klingelt. "Wir sind am Thema Combox-Roaming dran und prüfen zurzeit verschiedene Lösungen, damit es für die Kunden einfacher, klarer und vor allem günstiger wird. Es ist technisch jedoch sehr komplex. Ziel ist eine Lösung noch für dieses Jahr“, hob Merk hervor.
Zudem würden für Kunden im EU-Raum schon jetzt keine Kosten für Combox-Nachrichten anfallen. Diese würden durch Inklusiveinheiten abgedeckt. Für neun von zehn Kunden sei dies der Fall. Merk betonte weiter, dass die Umleitung nicht in jedem Fall möglich ist. "Das System funktioniert nicht für Prepaid und nicht in alle Netze und nicht in jedem Fall. So ist dies nur teilweise möglich", sagte sie.