Bundesrat stellt revidiertes Datenschutzgesetz vor
Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz vorgelegt. Es soll den Schutz der Personendaten verbessern und der Wirtschaft die Türen in den EU-Raum offen halten. Kritiker bemängeln, der Bundesrat sei den Unternehmen zu weit entgegengekommen.
Der Bundesrat hat einen Entwurf für ein neues Datenschutzgesetz (DSG) vorgestellt. Nach einer Vernehmlassung im Frühjahr liege nun ein Revisionsplan vor, der den Rechten der Schweizer Bürger wie auch den Interessen der Wirtschaft Rechnung trage, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung.
Laut Mitteilung schütze das neue DSG die Daten der Bevölkerung besser. Unternehmen, die Personendaten erheben, müssten die Betroffenen informieren und den Datenschutz bereits von Beginn an berücksichtigen, schreibt der Bundesrat.
Zudem stärke das neue Gesetz die Stellung des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Dieser kann gemäss Bundesrat nun "von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen, bei Bedarf vorsorgliche Massnahmen veranlassen und bei Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen".
Bundesrat kommt der Wirtschaft entgegen
Allerdings komme er mit dem neuen Entwurf auch der Wirtschaft entgegen, so der Bundesrat weiter. Er habe die Liste der strafbaren Handlungen angepasst und die Bussen gesenkt. Fahrlässigkeit solle keine strafrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen. Selbstregulierung möchte der Bundesrat fördern.
Mit der Revision des DSG nähere sich die Schweiz EU-Regeln für den Datenschutz an, schreibt der Bundesrat. Dadurch sei sichergestellt, dass die Europäische Kommission den Datenschutz in der Schweiz als genügend anerkennt. Dies sei notwendig, damit Schweizer Unternehmen auch in Zukunft mit EU-Staaten einen freien Datenaustausch führen könnten, sagte Justizministerin Simonetta Sommaruga am Freitag vor den Medien. Die Revision des DSG liegt jetzt beim Parlament.
Stiftung für Konsumentenschutz: Verpasste Chance
Unter dem Strich hat der Bundesrat das DSG im Vergleich zum Entwurf der Vernehmlassung an vielen Stellen entschärft, wie verschiedene Medien berichten. Datenschützer üben denn auch Kritik am Entwurf. Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) bemängelt in einer Mitteilung, dass die Revision die Interessen der Wirtschaft über jene der Kunden stelle.
Der Entwurf für das neue DSG orientiere sich zwar am EU-Recht, biete Unternehmen aber zahlreiche Erleichterungen, schreibt die SKS. Problematisch seien inbesondere der Verzicht auf ein Koppelungsverbot bei Verträgen, zu milde Sanktionen und fehlende Ressourcen des EDÖB.
Lob spricht die SKS für den Passus aus, nachdem Unternehmen bei ihren Angeboten die Voreinstellungen grundsätzlich auf den Datenschutz ausrichten müssten (Privacy by default). So erhielten die Kunden etwas mehr Kontrolle über ihre Daten. Allerdings sei ein generelles "opt-in" im DSG nicht vorgesehen.