Kollision

Drohne stösst mit Passagierflugzeug zusammen

Uhr

In Kanada ist letzte Woche eine Drohne in ein Flugzeug geflogen. Das Passagierflugzeug befand sich im Landeanflug auf den Flughafen in Québec City. Die Drohne verursachte einen kleinen Schaden am Flugzeug.

(Source: ki-kieh / Pixabay.com)
(Source: ki-kieh / Pixabay.com)

In Kanada ist letzten Donnerstag eine Drohne mit einem Flugzeug zusammengestossen, schreibt cnet.com. Die Drohne unidentifizierter Marke flog in eine Beech 100 King Air, bei deren Anflug auf den Québec International Airport. In dem Flugzeug sassen acht Passagiere.

Kanadas Transportminister Marc Garneau war erleichtert, dass das Flugzeug sicher landen konnte und nur einen kleinen Schaden davontrug. "Es hätte viel ernster sein können, wenn die Drohne Triebwerk oder Cockpit getroffen hätte," sagte Garneau gestern in einem Statement. Die Drohne sei drei Meilen vom Flughafen entfernt auf einer Höhe von 450 Metern geflogen, sagte er weiter - 150 Meter über dem legalen Limit.

Vorschriften für die kleinen Flugobjekte existieren in den meisten Ländern. Nach den Vorgaben der amerikanischen Federal Aircraft Administration müssen Drohnen einen Abstand von fünf Meilen zu Flughäfen einhalten und dürfen nicht höher als 122 Meter (400 Fuss) fliegen.

Weltweit scheint es die erste bestätigte Kollision zwischen Drohne und Flugzeug zu sein. Die Reaktionen sind unterschiedlich. Kanada sieht die Mini-Flugobjekte nun als Bedrohung an. Viele Piloten ebenso. Einige Piloten schätzen, dass ein Zusammenstoss mit einer Drohne auch nicht gefährlicher als der mit einem Vogel sei – und davon würden pro Jahr mehrere Hundert vorkommen. Vladi Barrosa vom Schweizer Flugsicherungsunternehmen Skyguide schätzt, "dass Drohnen bei einem Zusammenstoss mit einem Flugzeug generell gefährlicher sind als Vögel." Skyguide sehe aber keine Notwendigkeit, zusätzliche Vorsichtsmassnahmen zu ergreifen. "Die vom Bundesamt für Zivilluftfahrt erlassenen Regeln reichen aus," sagt Vladi Barrosa auf Anfrage.

In der Schweiz müssen Drohnen einen Abstand von 5 Kilometern zu Flughäfen und eine maximale Flughöhe von 150 Metern einhalten. Dieses Jahr habe bisher ein Pilot eine Drohne gesichtet, sagt Vladi Barrosa. Im letzten Jahr habe es drei Meldungen gegeben, dass Drohnen in Sichtweite an einem Flugzeug vorbeigeflogen seien.

Webcode
DPF8_63048