Neues Bundesgesetz

E-ID-Gesetz nimmt weitere Hürde

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Die Kommission für Rechtsfragen hat entschieden, das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste nicht an den Bundesrat zurückzuschicken. Eine Überarbeitung sei nicht nötig. Die Kommission ist damit auf das Bundesgesetz eingetreten.

(Source: Béatrice Devènes)
(Source: Béatrice Devènes)

Die Kommission für Rechtsfragen ist auf das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste eingetreten. Sie lehnte den Antrag, das Gesetz zur Überarbeitung an den Bundesrat zurückzuweisen, mit 16 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.

Im Rahmen der Beratung sprach die Kommission mit Vertretern der Wirtschaft und der öffentlich-rechtlichen Körperschaften. Auch interessierte Kreise aus der Zivilgesellschaft und mögliche Anbieter von E-ID-Lösungen machten bei der Anhörung mit.

Die Kommission befasste sich insbesondere mit der generellen Stossrichtung des Gesetzes. Grundsätzlich befürwortet sie die vorgesehene Aufgabenteilung: Der Staat überprüft die Identität der Personen, private Anbieter entwickeln die Technologie dafür.

Das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste würde eine staatlich anerkannte digitale Identität für E-Government-Anwendungen ermöglichen. Die E-ID soll sich zu einem vertrauenswürdigen und sicheren Instrument der digitalisierten Gesellschaft entwickeln, heisst es in einer Medienmitteilung.

Eine Minderheit der Kommission wollte die Ausstellung der E-ID als öffentliche Aufgabe festschreiben, um sie mit einem Leistungsauftrag an Private übertragen zu können. Die Kommission wird die Detailberatung der Vorlage an ihrer nächsten Sitzung aufnehmen.

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