Bundesrat will Fintech-Firmen auf die Sprünge helfen
Der Bundesrat hat die Markteintrittshürden für Fintech-Unternehmen gesenkt. Diese sollen ab 2019 Einlagen von bis zu 100 Millionen Franken entgegennehmen können. Auch die Regeln für Crowdlending werden gelockert.
Der Bundesrat führt eine neue Bewilligung für Fintech-Unternehmen ein. Diese sollen künftig Publikumseinlagen von bis zu 100 Millionen Franken entgegennehmen können, sofern sie diese Gelder weder anlegen noch verzinsen. Die neue Fintech-Bewilligung gelte ab dem 1. Januar 2019, teilt der Bundesrat mit. Ziel sei es, die Hürden für den Markteintritt von Fintech-Firmen zu senken.
In der Bankenverordnung würden zudem die Regeln für Crowdlending gelockert: Innerhalb des bewilligungsfreien Bereichs der Sandbox sollen Fintech-Unternehmen solche Schwarmkredite bis zu einem Gesamtbetrag von 1 Million Franken nicht mehr nur für gewerblich-industrielle Zwecke, sondern auch für den privaten Konsum vermitteln können. Diese Erweiterung sei möglich, weil das Crowdlending künftig dem Konsumkreditgesetz unterstellt werde. Die Änderung tritt auf den 1. April 2019 in Kraft, wie es in der Mitteilung heisst.