Schweizer Influencer geniessen bei Schleichwerbung Narrenfreiheit
Der Konsumentenschutz hat Kritik an der Lauterkeitskommission geäussert. Gemäss der Stiftung fehlen in der Schweiz die Mittel, um gegen Schleichwerbung auf Youtube, Instagram und Co. vorzugehen. In anderen Ländern sehen sich Influencer hingegen vermehrt mit Verwarnungen und Klagen konfrontiert.
Influencer aus unterschiedlichen Ländern haben mit Vorwürfen um Schleichwerbung zu kämpfen. Laut "Watson.ch" stand in Deutschland Cathy Hummels, Influencerin und Ehefrau des Fussballprofis Mats Hummels, deswegen vor Gericht. In Grossbritannien forderte die Wettbewerbsbehörde schriftliche Bestätigungen ein, in der sich Internet-Berühmtheiten zum Einhalten von werbetechnischen Regeln aussprachen. Ebenso hätten in den USA mehrere Influencer Verwarnungsschreiben erhalten. In der Schweiz habe es bislang keine Anklagen gegen Instagram- und Youtube-Sternchen gegeben - obwohl auch hierzulande Regelverstösse passieren.
Keine Beschwerden bei der Lauterkeitskommission
Für Beschwerden wegen Schleichwerbung sei in der Schweiz die Lauterkeitskommission zuständig, schreibt "Watson.ch". Damit die Kommission Empfehlungen zum Thema abgeben könne, seien Meldungen seitens der Bevölkerung nötig. Bislang seien bei der Lauterkeitskommission noch keine solchen Beschwerden eingegangen, weshalb sich noch kein Schweizer Influencer gegen entsprechende Vorwürfe habe rechtfertigen müssen.
Die Stiftung für Konsumentenschutz kritisiert gemäss "Watson.ch" die Situation. Die Kommission sei in der Schweiz - im Speziellen bei der jungen Bevölkerung - zu wenig bekannt. Aus diesem Grund habe es auch noch keine Beschwerden wegen Schleichwerbung auf Instagram und Youtube gegeben. Die Stiftung fordere deshalb Reformen. Sie schlägt vor, eine neue Behörde zu gründen, die sich mit unklar gekennzeichneter Werbung auseinandersetzt. Alternativ könne auch eine bestehende Behörde die Aufgabe übernehmen.
Auch der Anwalt Martin Steiger äussert laut "Watson.ch" Kritik an der Lage in der Schweiz. Zwar seien Regeln vorhanden, Verstösse zögen aber nur selten Folgen mit sich. Dringenden Handlungsbedarf sehe der Anwalt trotzdem nicht. "Solange es nicht gravierende Missstände gibt, müssen wir in der Schweiz nicht grundlegend über die Bücher", lässt er sich zitieren.
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