Zürcher Datenschutzbeauftragter sorgt sich um Gesundheitsdaten und Jugendliche
Das Bewusstsein der Schweizer Bevölkerung für das Thema Datenschutz ist gewachsen. Zur transparenten Beaufsichtigung des öffentlichen Umgangs mit Daten veröffentlicht der Datenschutzbeauftragte im Kanton Zürich jedes Jahr einen Tätigkeitsbericht. 2018 waren Gesundheitsdaten, Videoüberwachung und Sensibilisierung grosse Themen.
Der Zürcher Datenschutzbeauftragte Bruno Baeriswyl hat seinen Tätigkeitsbericht 2018 veröffentlicht. Gleich zu Beginn seines Reports macht er auf die öffentliche Relevanz des Themas aufmerksam. Eine Studie der ZHAW zeigte nämlich auf, dass die Bevölkerung dem Schutz von Daten bei elektronischen Dienstleistungen viel Gewicht zuweist. Der Datenschutzbeauftragte geht in seinem Bericht auf Befunde aus dem vergangenen Jahr ein und zeigt auf, wo es noch Lücken gibt.
Datenweitergabe nur mit rechtlicher Bestimmung
Die Weitergabe von personenbezogenen Informationen ist ein zentrales Thema im Bericht. Baeriswyl nennt einige Szenarien, in denen die Weitergabe von Daten nicht verhältnismässig war. Beispielsweise schreibt das Bundesgesetz für Ausländer vor, dass Schulen Informationen zu ausländischen Kindern an das Migrationsamt weitergeben müssen. Trotz dieser rechtlichen Grundlage dürfen Schulen keine ganzen Dossiers weitergeben, sondern nur die relevanten Informationen, schreibt der Datenschutzbeauftragte.
Ein weiteres Beispiel betrifft die Publikation von Baugesuchen im Internet. Auch hier gelte es, eine unverhältnismässige Publikation von Informationen zu vermeiden. Baeriswyl berichtet von einem Fall, in dem die Adresse eines Bürgers im Internet landete, obwohl er seine Daten bei der Einwohnerkontrolle sperren liess.
Im Umgang mit Gesundheitsdaten habe der Beauftragte des öfteren einen unzureichenden Schutz in Spitälern festgestellt. Baeriswyl berate die Einrichtungen deshalb und erkläre, wie die Forschung die Daten in anonymisierter Form einsetzen kann. Im Gesundheitsbereich sei der Datenschutz besonders wichtig, da die Einführung des elektronischen Patientendossiers die Thematik weiter verschärfe.
Angriffe auf die persönliche Freiheit
Baeriswyl schreibt im Tätigkeitsbericht auch von Eingriffen in die persönliche Freiheit. So plante eine Gemeinde, die Innenbereiche einer Asylunterkunft mit Kameras zu überwachen. Die Installation sollte als Reaktion auf Sachbeschädigungen und Diebstähle geschehen. Der Datenschutzbeauftragte bezeichnete die Massnahme jedoch als unverhältnismässig. Eine Überwachung mit Kameras dürfe nur dort erfolgen, wo sie erforderlich sei. Zudem gelte auch in Asylunterkünften das Recht auf Privatsphäre.
Die Auswirkungen der Digitalisierung auf die eigene Privatsphäre will der Datenschutzbeauftragte auch mit Kindern und Jugendlichen diskutieren. Zu diesem Zweck erarbeitete er zusammen mit der Pädagogischen Hochschule Zürich ein kostenloses Lehrmittel und hielt entsprechende Veranstaltungen ab. So finde bereits früh eine Sensibilisierung für wichtige Themen rund um persönliche Freiheit, Privatheit und die Konsequenzen von Big Data und künstliche Intelligenz statt.
Der komplette Tätigkeitsbericht 2018 ist online als PDF einsehbar.