E-Gov-Report: Für die Schweiz besteht Nachholbedarf
Der E-Government Benchmark 2020 stellt der Schweizer Verwaltung ein schlechtes Zeugnis aus. Es hapert vor allem bei der E-ID und den Basisdaten.
Wie steht es um E-Government in Europa? Das zeigt der E-Government Benchmark 2020, den die EU-Kommission vorgelegt hat. Der Report vergleicht den Fortschritt in der Digitalisierung der Verwaltung von 28 EU-Staaten sowie Island, Norwegen, Serbien, Montenegro, der Türkei und der Schweiz. Er untersucht die Indikatoren "Nutzerfreundlichkeit", "Transparenz", "grenzüberschreitende Mobilität" sowie "Basisdienste".
(Source: EU-Kommission/Capegemini)
Die Schweiz konnte sich seit dem Benchmark 2018 verbessern. Im Vergleich zu anderen EU-Ländern hinkt sie jedoch hinterher. Lediglich 50 bis 60 Prozent der öffentlichen Dienstleistungen stehen in digitaler Form zur Verfügung. Im Gegensatz dazu können Länder wie Malta und Estland ein fast zu 100 Prozent digitalisiertes Verwaltungswesen vorweisen.
Malta und Estland schneiden sogar in allen vier Top-Level-Benchmarks sehr gut ab. Bei anderen Länder bestehen zwischen den einzelnen Bereichen grössere Lücken. Litauen kann zum Beispiel, was Transparenz und Basisdaten betrifft, ein überdurschnittliches Ergebnis vorweisen - bei der grenzüberschreitenden Mobilität hapert es laut Studie aber noch. Die Schweiz hat den besten Score im Bereich Nutzerzentriertheit mit über 80 Prozent. Alle anderen Kategorien konnten die 60-Prozent-Marke nicht überschreiten.
Vergleich der Top-Level-Benchmarks der Länder. (Source: EU-Kommission/Capegemini)
Nachholbedarf bei den Basisdaten
Der fehlende Einsatz von E-Identifikation zog die Bewertung der Schweiz in mehreren Kategorien herunter: Nicht nur bei den Basisdaten, sondern auch im Bereich grenzüberschreitende Mobilität sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmen. Laut Studie ist die E-Identifikation eine Voraussetzung für den Ausbau von E-Government-Diensten. Bei E-Dokumenten zum Beispiel, wodurch amtliche Dokumente elektronisch übermittelt werden können, ist dies sehr wichtig. Wenn die Identität des Gegenübers nicht eindeutig nachgewiesen ist, ist die elektronische Dokumenten-Übermittlung bei gewissen Diensten kaum vertretbar.
Die fehlende E-ID hat Auswirkungen auf mehrere Kategorien. (Source: EU-Kommission/Capegemini)
Auch was bereits ausgefüllte Formulare betrifft, besteht ein Nachholbedarf. In diesem Bereich liegt die Schweiz weit unter dem EU-Durchschnitt und belegt den drittletzten Platz.
Drittletzer Platz beim Thema bereits ausgefüllte Formulare. (Source: EU-Kommission/Capegemini)
Die Geschäftsstelle E-Government Schweiz äussert sich zum Nachholbedarf bei den Basisdaten im schweizerischen Verwaltungswesen wie folgt: "Der Aufbau von Basisdiensten wird in der Schweiz konsequent fortgesetzt. In der aktuellen E-Government-Strategie 2020–2023 erarbeiten Bund, Kantone und Gemeinden unter anderem den rechtlichen Rahmen für eine staatlich anerkannte elektronische Identität. Denn Studien wie diese zeigen, dass Staaten, die über gut ausgebaute Basisdienste verfügen, im E-Government führend sind. Zudem sind sie grundlegend für eine nutzerfreundliche und effiziente Abwicklung von elektronischen Prozessen."
Laut Report sollten alle Länder weiterhin in die Verbesserung des Digitalisierungsniveaus investieren. Auch das Bewusstsein der Bürger für verfügbare E-Government-Dienste spiele eine Schlüsselrolle.
Der E-Government Benchmark 2020 steht auf der Website von Capegemini zum Download als PDF bereit.
Das Bedürfnis nach einem stärker digitalisierten Verwaltungswesen in der Schweiz ist gross. Lesen Sie hier, was für Digitalisierungsprojekte in manchen Gemeinden und Kantonen anstehen.