So verstösst Tesla gegen das Schweizer Datenschutzgesetz
Der E-Auto-Hersteller Tesla stattet seine Fahrzeuge mit acht Aussenkameras aus. Was sie filmen, landet nicht nur auf dem Bordcomputer, sondern mitunter auch in den USA. Wer der Praxis widerspricht, erhält keine Software-Updates mehr.
E-Autos von Tesla verstossen gegen Schweizer Datenschutzrecht. Dies schreibt die Zeitung "Der Bund" (Bezahl-Artikel). Journalisten der Zeitung schauten sich mit Forschern der Berner Fachhochschule (BFH) einen Tesla Model 3 an und analysierten, wie er Daten erfasst und verarbeitet.
Anstoss sind acht Kameras
Jedes Tesla-Auto – in der Schweiz soll es an die 12'000 davon geben – filmt seine Umgebung mit Hilfe von 8 Aussenkameras. Dazu kommen noch Informationen von Ultraschallsensoren und einem nach vorne gerichteten Radar. Die Daten werden auf dem Bordcomputer ausgewertet mit dem Ziel, dass die Fahrzeuge in Zukunft autonom fahren könnten, heisst es weiter. Doch mitunter werden die Daten auch zur Tesla-Firmenzentrale in die USA geschickt. Gemäss der Zeitung ist dies in den Nutzungsbedingungen vermerkt.
Wer widerspricht, erhält keine Updates mehr
Mit der Praxis verstosse Tesla gegen das Schweizer Datenschutzgesetz, moniert der Bund. Der Einsatz von Dashcams – also von Kameras, die den Autoverkehr filmen, sei hierzulande verboten, respektive nur in Ausnahmefällen gestattet, wie bei der Aufklärung schwerer Verkehrsunfälle. Und heimliches Filmen anderer Verkehrsteilnehmer sei gar nicht erlaubt, heisst es unter Berufung auf einen Sprecher des eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Die Übermittlung der Bilder in die USA sei "aus Sicht der Schweizer Datenschützer heikel".
Das grösste Problem sei aber, dass man das Filmen praktisch kaum verhindern könne. Wer Widerspruch gegen die Datenübertragung einlege, laufe Gefahr, dass das Auto keine Software-Updates mehr erhalte, so die Zeitung. Laut Tesla könne dies wiederum zu "ernsthaften Schäden oder Funktionsunfähigkeit" führen.
Kommentieren wollte der E-Autohersteller die Recherche der Zeitung nicht. Offiziell beruft sich Tesla auf das Swiss-US Privacy Shield Regime. Gemäss einer EDÖB-Analyse vom vergangenen September habe das Regelwerk "kein adäquates Schutzniveau für Datenbekanntgaben von der Schweiz an die USA gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG)". Der Datenschutzbeauftragte kam zu diesem Schluss, nachdem der Europäische Gerichtshof das Privacy Shield, welches den Datenaustausch zwischen der EU und den USA regelt, für ungültig erklärt hatte. Welche Konsequenzen diese neue Beurteilung für Schweizer Unternehmen hat, lesen Sie im Fachbeitrag von Andreas Dorta, Eigentümer Prewen und Clara-Ann Gordon.