Digitale Gesellschaft lanciert Tool zum Einholen von Datenauskunft
Der Verein Digitale Gesellschaft startet einen Webdienst, mit dem alle Interessierten bei Unternehmen und Behörden Auskunft über ihre eigenen Daten verlangen können. Der Dienst mit der URL datenauskunftsbegehren.ch ist kostenlos nutzbar.
Mit dem Online-Generator datenauskunftsbegehren.ch können Nutzerinnen und Nutzer bei Unternehmen und Behörden Auskunft über ihre eigenen Daten verlangen. Lanciert wird das Angebot vom Verein Digitale Gesellschaft – mit finanzieller Unterstützung des Programms "Digitalisierung + Gesellschaft" der Stiftung Mercator Schweiz.
Mit dem Webdienst liessen sich verschiedene Arten von Auskunftsbegehren mit wenigen Mausklicks erstellen. Nutzerinnen und Nutzer könnten beispielsweise jene Daten anfordern, die Mobilfunk-Provider im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung sammeln, teilt die Digitale Gesellschaft mit.
(Source: Digitale Gesellschaft)
Man könne aber auch die eigenen Gesundheitsdaten bei Krankenkassen erfragen oder die Daten über die eigene Kreditwürdigkeit bei Bonitätsdatenbanken. Die Auskunft müsse grundsätzlich vollständig und innert 30 Tagen erteilt werden, heisst es in der Mitteilung weiter.
Der Webdienst sei besonders datenschutzfreundlich gestaltet, teilt der Verein mit. Die Personendaten für die Auskunftsbegehren würden ausschliesslich lokal im Browser verarbeitet und nicht an einen Server im Internet übertragen. "Wir gehen mit gutem Beispiel voran und setzen zu 100 Prozent auf 'Privacy by Design'", sagt Erik Schönenberger, Geschäftsleiter der Digitalen Gesellschaft und Leiter des Projekts. Der Programmcode des Webdiensts werde unter einer freien Open-Source-Software-Lizenz veröffentlicht.
Kein Datenschutz ohne Recht auf Auskunft
Der Verein Digitale Gesellschaft will mit dem Dienst laut Mitteilung einen Beitrag leisten, um die Privatsphäre und die digitale Souveränität aller Menschen zu stärken. Das Recht auf Auskunft über die eigenen Daten sei ein wesentliches Element im Datenschutzrecht. Betroffene Personen können sich somit informieren, wofür, wie und wo ihre Personendaten bearbeitet und verwertet werden. Sie könnten falsche Daten korrigieren oder ihre Daten löschen lassen. Das Recht auf Auskunft ermögliche betroffenen Personen überhaupt erst, ihr Recht auf Datenschutz wirksam auszuüben, schreibt die Digitale Gesellschaft weiter.
Die Social-Media-App wirft übrigens einige datenschutzrechtliche Fragen auf. Michèle Balthasar und Eugen Roesle von Swiss Infosec greifen in ihrem Fachbeitrag vier Punkte auf, denen sich die Nutzerinnen und Nutzer bewusst sein sollten. Unter anderem: Die Daten werden in den USA verarbeitet, für Werbezwecke benutzt und die Gespräche werden aufgezeichnet.