Asut nicht zufrieden

Kantone regeln Bewilligung von 5G-Antennen

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von René Jaun und jor

Die BPUK aktualisiert ihre Empfehlungen für die Bewilligung von adaptiven und herkömmlichen Mobilfunkantennen. Sie sollen für Rechtssicherheit und einen möglichst einheitlichen Vollzug sorgen. Der Branchenverband Asut ist nur bedingt zufrieden.

(Source: NatalyaBurova / iStock.com)
(Source: NatalyaBurova / iStock.com)

Schweizer Kantone tun sich schwer bei der Bewilligung von 5G-Antennen. Nun hat die Bau-, Planungs- und Umwelt-Direktorenkonferenz (BPUK) ihre Empfehlungen zur Bewilligung von adaptiven und herkömmlichen Mobilfunkantennen überarbeitet und genehmigt. Damit werde die Rechtssicherheit auch im Umgang mit adaptiven Antennen gestärkt und die Basis gelegt für einen möglichst einheitlichen Vollzug in der Schweiz, schreibt die BPUK in einer Mitteilung. Sie sagt aber auch, bei ihren Empfehlungen handle es sich um ein "freiwilliges Hilfsinstrument für die Kantone".

Basis für die BPUK-Empfehlungen ist die revidierte Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV), die per Anfang Jahr in Kraft getreten ist. Mit den neuen Empfehlungen können die Kantone Anpassungen an den Mobilfunknetzen mit vereinfachten Verfahren abwickeln, falls sie dies möchten. Konkret definiert die Empfehlung zwei Optionen, nämlich entweder Verfahrensvereinfachungen für Unterhaltsarbeiten am Mobilfunknetz, oder einen vereinfachten Ausbau der Netze. Der Schutz vor Strahlung bleibe bestehen, merkt die BPUK an.

Branchenverband wünscht sich rasche Umsetzung

Der Branchenverband der Telekommunikationsunternehmen Asut begrüsst die verabschiedeten Empfehlungen grundsätzlich. "Eine zügige Umsetzung der Mobilfunkempfehlungen in allen Kantonen ist jetzt dringend notwendig, damit Versorgungsengpässe verhindert werden können", kommentiert Asut-Präsident Peter Grütter den Entscheid der BPUK. Doch vollends zufrieden ist der Verband nicht: Man bedauere, dass die BPUK auch eine Option verabschiedet hat, die lediglich den Unterhalt an den Mobilfunknetzen zulässt. Hier hätte sich der Verband ein deutlicheres Signal der Kantone zur Modernisierung der Mobilfunknetze gewünscht. In der Stellungnahme verweist der Asut auf über 3000 aktuell hängige Baugesuche für Mobilfunkanlagen.

Asut-Präsident Peter Grütter hätte sich von den Kantonen deutlichere Signale gewünscht. (Source: zVg)

Die BPUK wiederum nimmt den Bund in die Pflicht: Von ihm wünsche man sich eine ordentliche Revision der NISV, sagt BPUK-Präsident Stephan Attiger, Regierungsrat Kanton Aargau, in der Stellungnahme. "Dabei soll nicht die Technologie, sondern der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung in den Vordergrund gestellt werden, wie zum Beispiel beim Lärmschutz. Die heutige technologieorientierte Systematik ist auch beim Bewilligungsverfahren aufwändig."

Laut einer Asut-Auswertung verwenden aktuell rund 36 Prozent der Schweizer Bevölkerung 5G-fähige Geräte. Im Vergleich zu einer Erhebung im April 2021 habe sich die Zahl an 5G-fähigen Geräten fast verdreifacht, wie Sie hier lesen können.

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