Update: Widerstand gegen E-Voting erwacht erneut
Nach dem Entscheid des Bundesrats, an den Parlamentswahlen im Herbst begrenzt E-Voting zuzulassen, regt sich Widerstand. Gleich mehrere Initiativen stehen in den Startlöchern.
Update vom 18.8.2023: Die Entscheidung des Bundesrats, bei den Nationalratswahlen im Herbst auch E-Voting zuzulassen, stösst auf Kritik. Gleich mehrere Organisationen beziehen Stellung gegen den Beschluss, ein limitiertes Elektorat in drei Kantonen digital abstimmen zu lassen.
So zeigt sich die Piratenpartei in einer Mitteilung "entsetzt" über die E-Voting-Bewilligung. Die Risikobeurteilung der Bundeskanzlei zum E-Voting würden viele der Risiken klein reden und teilweise nur oberflächlich ankratzen. Auch kritisiert die Partei die Kosten des Projekts E-Voting. "Die Multimillionen an Steuergeldern, die mit E-Voting verbraten werden, wären bei anderen Digitalisierungsprojekten viel effizienter und sinnvoller eingesetzt", sagt Jorgo Ananiadis, Präsident der Piratenpartei Schweiz.
Auf die Frage, weshalb die Piraten diese Bedenken nicht schon bei E-Voting-Versuchen im Frühjahr geäussert hätten, erklärt Ananiadis: "Bei den Abstimmungen im Juni haben wir uns primär über Social Media gemeldet, weil wir nicht davon ausgegangen sind, dass bald weitere Bewilligungen so hemmungslos erteilt werden."
Die Piraten sind auch am Initiativkomitee für ein "E-Voting-Moratorium" vertreten. Zwar sind inzwischen acht Jahre seit dem letzten E-Voting-Versuch auf nationaler Ebene vergangen, doch nach wie vor seien zentrale Anliegen der Initiative nicht umgesetzt, meint Ananiadis. Dabei gehe es vor allem um die Forderung, dass "die wesentlichen Schritte der elektronischen Stimmabgabe von den Stimmberechtigten ohne besondere Sachkenntnis überprüft werden können" und "Nachzählungen ohne besondere Sachkenntnis zuverlässig überprüft werden können".
Dazu sagt Ananiadis: "Es sind also einige Forderungen aus dem Initiativtext bis heute nicht erfüllt und darum ist meiner Ansicht [nach] die Arbeit nicht abgeschlossen. Und wie Sie in den Entwicklungen der letzten Jahre erkennen, waren unsere Skepsis und die Vorbehalte bezüglich Sicherheit und Vertrauen absolut begründet." Eine Neu-Lancierung der Initiative wird vom Komitee deshalb geprüft.
Einen Schritt weiter ist bereits die Freiheitliche Bewegung Schweiz. Diese hat ihre Initiative "Für eine sichere Abstimmung und Wahl" gemäss Mitteilung bereits bei der Bundeskanzlei eingereicht.
Update vom 16.6.2023:
Bundesrat bewilligt E-Voting für Nationalratswahlen
An seiner Sitzung vom 16. August 2023 hat der Bundesrat den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau die Grundbewilligungen für einen Versuch mit der elektronischen Stimmabgabe bei den Nationalratswahlen vom 22. Oktober 2023 erteilt. Die Grundbewilligungen gelten für ein limitiertes Elektorat, wie es in einer Mitteilung des Bundesrats heisst.
In den Kantonen Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau werden die Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch wählen können. Der Kanton Basel-Stadt lässt zudem Inlandschweizer Stimmberechtigte mit Behinderungen zu. Auch im Kanton St. Gallen kann sich zusätzlich eine begrenzte Anzahl Inlandschweizer Stimmberechtigter aus Gemeinden, die E-Voting anbieten (siehe unten), für die elektronische Stimmabgabe anmelden. Insgesamt beantragen die Kantone für die Nationalratswahlen die Zulassung von rund 65'000 Stimmberechtigten. Dies entspricht rund 1,2 Prozent aller Schweizer Stimmberechtigten.
Originalmeldung vom 15.6.2023:
Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau beantragen E-Voting für Wahlen im Herbst
Ein Teil der Bevölkerung dreier Kantone könnte diesen Herbst per E-Voting an den Parlamentswahlen teilnehmen. Die Kantone Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau haben beim Bund eine entsprechende Bewilligung beantragt, wie "Inside-IT" berichtet.
Die gleichen drei Kantone führten auch schon im Rahmen der nationalen Abstimmung vom Juni 2023 E-Voting-Versuche durch. Wie damals, werden auch bei den anstehenden National- und Ständeratswahlen nur bestimmte Bevölkerungsgruppen elektronisch abstimmen können. Konkret sollen in allen drei Kantonen die im Ausland lebenden Stimmberechtigten per E-Voting wählen können. Im Kanton Basel-Stadt erhalten zudem Personen mit einer Behinderung diese Möglichkeit. St. Gallen will E-Voting auch allen Stimmberechtigten in den Gemeinden Kirchberg, Widnau, Goldach, Vilters-Wangs und Rapperswil-Jona anbieten.
Die Bewilligung zum E-Voting erteilt der Bundesrat. Er werde in den kommenden Wochen über die Anträge entscheiden, heisst es unter Berufung auf die Bundeskanzlei.
Gibt der Bundesrat grünes Licht, werden die drei Kantone das E-Voting-System der Schweizerischen Post einsetzen. Diese liess ihr System unlängst durch ethische Hacker auf Schwachstellen abklopfen. Mehr dazu lesen Sie hier.