Leitfaden der FH Graubünden

Was Unternehmen beim Export von digitalen Gütern beachten sollten

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von Tanja Mettauer und jor

Exportvorschriften gelten nicht nur für materielle Waren, sondern auch für digitale Dienstleistungen, Software oder Technologien. In der digitalen Welt sind geografische Grenzen jedoch schwammig und Zuständigkeiten auf den ersten Blick unklar. Die FH Graubünden hat zu diesem Zweck einen Leitfaden für Unternehmen erstellt.

(Source: jcomp / Freepik.com)
(Source: jcomp / Freepik.com)

Die Digitalisierung hat weitreichende Auswirkungen auf das Angebot und die Geschäftsmodelle von Unternehmen. So hat in den vergangenen Jahren der Export von digitalen Waren stark zugenommen. Für Unternehmen, welche Software oder digitale Dienstleistungen anbieten, gelten ebenso Exportvorschriften. Diese Vorschriften sind aber komplex und die Zuordnung häufig nicht einfach. Die FH Graubünden hat zu diesem Zweck zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft einen Leitfaden für Unternehmen kreiert: "Exportkontrolle von digitalen Angeboten". 

Insbesondere der Klassifizierungsprozess von Software sei ein Paradebeispiel. Bei der Beurteilung müsse man nämlich nicht nur Produktmerkmale, sondern auch verwendete Technologien und Werkzeuge berücksichtigen, die zur Entwicklung der Software zum Einsatz gekommen sind. 

Die vier W-Fragen 

Damit Unternehmen ihren Geschäftsfall leichter beurteilen können, empfiehlt der Leitfaden die Orientierung an den folgenden vier W-Fragen: 

  1. Was soll exportiert werden?
    Unternehmen prüfen ihr Exportgut anhand der gesetzlichen Vorgaben mittels der Güterlisten.
     
  2. Wer ist involviert?
    Unternehmen prüfen, welche Parteien involviert sind und ob diese auf einer Sanktionsliste eingetragen sind. 
     
  3. Wohin soll exportiert werden?
    Unternehmen prüfen, ob für das Bestimmungsland Embargos oder Sanktionen gelten. 
     
  4. Wofür wird die Anwendungssoftware oder Technologie verwendet?
    Unternehmen prüfen, für welchen Verwendungszweck bzw. für welche Endverwendung ihr Produkt vorgesehen ist. 

Falls ein Geschäftsfall unter die Exportkontrolle falle, müssten Unternehmen die Schweizer Exportkontrollbestimmungen sowie Vorschriften der Zielländer berücksichtigen. Die vier W-Fragen sollten laufend geprüft werden, da sich die Bestimmungen jederzeit ändern können. Die Exportkontrolle sollte als integraler Bestandteil der Geschäftstätigkeit angesehen werden. Beachten Unternehmen Vorschriften nicht, drohen Rufschädigung, Umsatzverlust, finanzielle Sanktionen oder gar der Ausschluss von Exportmärkten, wie es weiter heisst. 

Sechs Problemfelder 

Der Leitfaden greift sechs konkrete Problemfelder anhand eines Beispielunternehmens auf. Diese beinhalten folgende Punkte:  

  1. Klassifizierung
    Zunächst müssten Unternehmen definieren, ob ein Produkt, eine Komponente oder eine Technologie Exportbeschränkungen unterliege. Diese Beschränkungen gelten laut Leitfaden auch für Technologien, die für die Herstellung eines Produkts vom Unternehmen eingesetzt wurden. Ebenso beeinflussen Einsatzzwecke und Endverwendungen die Klassifizierungen. 
     
  2. Forschung und Entwicklung
    Internationale Entwicklerteams tauschen Ergebnisse, Testobjekte, Prototypen und technisches Wissen aus. Die Exportkontrolle müsse deshalb sicherstellen, dass keine verbotenen oder kritischen Exporte stattfinden. Darunter falle auch der Einsatz von Open-Source-Komponenten.  
     
  3. Cloud Computing
    Der grenzüberschreitende Datenverkehr fällt unter die Exportbestimmungen. Unternehmen müssen deshalb die Exportkontrollvorschriften der Schweiz sowie jene des Cloud-Server-Standorts und den Zugriffsländern berücksichtigen. 
     
  4. E-Commerce
    Für Onlineshops gelten laut Leitfaden grundsätzlich die gleichen Exportbestimmungen wie beim klassischen Handel. Unternehmen sollten zudem sicherstellen, dass ihre Kundinnen und Kunden nicht von länderbedingten Embargos oder Sanktionen betroffen seien und diese Accounts gegebenenfalls sperren. 
     
  5. Smart Services
    Bei Smart Services handelt es sich um intelligente, softwarebasierte Dienste, die es Unternehmen erlauben, digitale Geschäftsmodelle auf SaaS-Technologien zu implementieren. Bei diesen Technologien kommen in der Regel Cloud-Dienste zum Einsatz. Weil die durch die Software generierten Daten nicht mehr im Unternehmen gespeichert und selbst verwaltet werden, könne dies zu "Exporttransaktionen" führen - sofern sich die Cloud-Server im Ausland befänden. 
     
  6. Training, Schulung, Service
    Firmenspezifisches technisches Wissen sei in der Regel nicht frei zugänglich. Eine Schulung gelte somit ebenfalls als Export von Know-how und müsse genehmigt werden.

Über den Leitfaden

Die FH Graubünden hat diesen Leitfaden zusammen mit Partnern aus der Wirtschaft verfasst. Der Leitfaden ist Teil eines Projekts, das durch den Bund über die "Innosuisse, Schweizerische Agentur für Innovationsförderung" unterstützt wurde. Den kompletten Leitfaden finden Sie hier

Übrigens: Schweizer Softwareunternehmen haben dieses Jahr einen Anstieg beim Exportgeschäft verzeichnet und erwarten insgesamt ein Umsatzplus von 10 Prozent. Hier lesen Sie mehr dazu

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