Update: E-ID-Gesetz geht in die zweite Runde
Auch der Ständerat stützt das neue E-ID-Gesetz im Grundsatz. Ganz zufrieden ist die kleine Kammer mit dem Gesetzentwurf jedoch noch nicht. Bereits beschlossen ist der Kredit für den Aufbau und den Betrieb der nötigen E-ID-Systeme.
Update vom 11.09.2024: Der Ständerat ist für das E-ID-Gesetz. Mit 43 zu 1 Stimmen hat die kleine Kammer des Parlaments den Vorschlag seiner Rechtskommission (RK-S) angenommen (siehe unten), wie die Parlamentsdienste mitteilen. Aufgrund der von der RK-S gewünschten Anpassungen am Gesetzestext geht dieser nun zur Differenzbereinigung zurück an den Nationalrat.
Bereits angenommen ist jedoch der "Bundesbeschluss über die Verpflichtungskredite für den Aufbau und den Betrieb der E-ID" mit 44 zu 1 Stimmen. Dieser Kredit umfasst rund 100 Millionen Franken für die Schaffung einer Infrastruktur zum Betrieb der elektronischen Identität.
Werden die Differenzen zwischen den beiden Parlamentskammern rechtzeitig bereinigt, soll die E-ID voraussichtlich 2026 eingeführt werden.
Update vom 01.07.2024:
Ständeratskommission stützt E-ID-Gesetz
Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat das "Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise" beraten und dieses in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Die RK-S stimmte auch dem Kredit für den Aufbau und den Betrieb der E-ID zu, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Allerdings wünscht die RK-S einige Änderungen am Gesetz. So soll der Gesichtsbildabgleich bei der Erstellung einer E-ID vor Ort auch maschinell erfolgen können. Auch spricht die RK-S sich dafür aus, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur nicht veröffentlicht werden darf, wenn dadurch die Datensicherheit oder Rechte Dritter gefährdet würden. Öffentliche Stellen sollen die E-ID in jedem Fall als alternative Identifizierungsmöglichkeit zu analogen Ausweisen annehmen müssen.
Die Vorlage geht nun an Ständerat, der sie voraussichtlich in der Herbstsession beraten wird.
Update vom 15.03.2024:
Nationalrat stimmt für E-ID-Gesetz
Der Nationalrat hat der neuen Vorlage des Bundesrates zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises (E-ID) in der Schweiz deutlich zugestimmt - mit 175 zu 12 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Die Nein-Stimmen kamen aus der SVP-Fraktion, wie diverse Medien unter Berufung auf eine Mitteilung des Parlaments berichten.
Die Mehrheit der grossen Kammer habe die Vorlage gelobt und sie als wesentlich besser als die frühere bezeichnet. Der Bund habe aus der Niederlage von 2021, als das Volk eine erste E-ID-Vorlage klar ablehnte, die richtigen Schlüsse gezogen. Gut sei auch, dass man die damaligen Gegner der Vorlage in die Erarbeitung der neuen Vorlage einbezogen habe.
Die grosse Kammer bewilligte insgesamt rund 100 Millionen Franken für den Aufbau und den Betrieb der nötigen Systeme. Das Geschäft geht nun an den Ständerat. Läuft alles nach Plan, kann der Bund die staatliche E-ID ab 2026 anbieten.
Originalmeldung vom 26.02.2024:
Nationalratskommission stimmt für E-ID-Gesetz
Das neue E-ID-Gesetz ist bereit für die Beratung im Parlament. Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates verabschiedete das Bundesgesetz über den elektronischen Identitätsnachweis und andere elektronische Nachweise mit 21 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, wie die Parlamentsdienste mitteilen.
Im Gegensatz zur ersten Vorlage, die am 7. März 2021 vor dem Stimmvolk scheiterte, sollen nicht privatwirtschaftliche Unternehmen für die Herausgabe der E-ID verantwortlich sein und die nötige Infrastruktur betreiben. Stattdessen soll der Bund diese Rolle übernehmen.
Quellcode veröffentlichen, Sicherheitstests durchführen
Die vorberatende Rechtskommission des Nationalrates folgte mehrheitlich den Anträgen des Bundesrates. Sie beantragte jedoch punktuelle Anpassungen, die den Schutz von Personendaten erhöhen sollen. Die Kommission schlägt unter anderem eine Erweiterung der Architektur vor, um ein anonymes Ausweisen zu gewährleisten, beispielsweise um einen anonymen Online-Altersnachweis zu ermöglichen.
Sie möchte zudem, dass der Quellcode der Software der Vertrauensinfrastruktur vollständig veröffentlicht wird. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) soll die entsprechenden Offenlegungsrichtlinien publizieren und Sicherheitstests durchführen. Ausserdem beantragt die Kommission, dass die E-ID unverzüglich widerrufen wird, wenn die Sicherheit des Systems nicht mehr gewährleistet werden kann.
Im Frühling kommt die Vorlage vor den Nationalrat.
Die E-ID soll voraussichtlich ab 2026 erhältlich sein. In den ersten Jahren sind die Kosten für Infrastruktur und Pilotprojekte auf 182 Millionen Franken budgetiert - ab 2029 fallen jährliche Betriebskosten von 25 Millionen Franken an. Mehr dazu lesen Sie hier.