Datenschutzbedenken

EDÖB kritisiert Datenpraktiken bei Ricardo

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von Yannick Züllig und NetzKI Bot und tme

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat seine Untersuchung zur Auktionsplattform Ricardo abgeschlossen. Er empfiehlt mehr Transparenz bei der Datenweitergabe und dem Tracking für Werbung.

Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. (Source: Netzmedien)
Adrian Lobsiger, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter. (Source: Netzmedien)

Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) hat am 11. April 2024 seine Untersuchung zur Auktionsplattform Ricardo abgeschlossen. In seinem Schlussbericht empfiehlt er Ricardo und der TX Group, die Datenweitergabe und das plattformübergreifende Tracking transparenter zu gestalten und gültige Einwilligungen der Nutzerinnen und Nutzer einzuholen. Diese Empfehlungen basieren auf einer Analyse, die der EDÖB seit dem 4. September 2017 unter dem alten Datenschutzgesetz durchgeführt hat.

Laut dem Bericht des EDÖB bearbeiteten Ricardo und die TX Group Personendaten, da diese stets mit einem eindeutigen Pseudonym der Nutzerinnen und Nutzer verknüpft waren. Der Beauftragte stellte fest, dass das plattformübergreifende Tracking zur Erstellung von Persönlichkeitsprofilen führte und die Mitglieder nicht ausreichend über die Datenverwendung informiert wurden. Die daraus resultierenden Persönlichkeitsverletzungen konnten nicht durch überwiegende private Interessen gerechtfertigt werden. Zudem habe eine rechtsgültige Einwilligung der Nutzenden gefehlt, da diese über die Datenbearbeitungen nicht ausreichend informiert waren.

Während des Verfahrens, das noch unter dem alten Datenschutzgesetz eröffnet wurde, passten die Verantwortlichen die Datenbearbeitungen und Datenschutzerklärungen mehrfach an, wie der EDÖB weiter festhält. Diese Anpassungen hätten dazu geführt, dass die Sachverhaltsabklärung erst nach Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes abgeschlossen werden konnte. Ricardo und die TX Group bestreiten die Schlussfolgerungen des EDÖB und bezeichnen die Empfehlungen als rechtlich haltlos. Sie argumentieren, dass die an die TX Group übermittelten Daten keine Personendaten darstellen und das Datenschutzgesetz daher nicht anwendbar sei.

Sollten die festgestellten Mängel weiterhin bestehen, behalte sich der EDÖB jedoch vor, notwendige Anpassungen der Ricardo-Plattform durch geeignete Massnahmen zu veranlassen. Die Veröffentlichung einer geschwärzten Version des Schlussberichts erfolgte auf Ersuchen von Ricardo und der TX Group.

 

Das neue Datenschutzgesetz sorgt beim EDÖB im vergangenen Jahr für glühende Leitungen. Den Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten für das 2023/2024 lesen Sie hier.

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