Berner Fachhochschule erarbeitet Vote électronique-Studie für den Bund
Die Ergebnisse der Studie "Konzept und Implikationen eines verifizierbaren Vote électronique-Systems" sollen in die laufende Weiterentwicklung der elektronischen Stimmabgabe einfliessen.
Die Bundeskanzlei (BK) hat gestern eine Studie zu verifizierbaren Vote électronique-Systemen veröffentlicht. Dies entstand aus einem Auftrag der Bundeskanzlei an die Berner Fachhochschule (BFH) im Februar 2011. Mit der Studie sollte die BFH die Möglichkeit der Entwicklung eines verifizierbaren elektronischen Systems für Wahlen und Abstimmungen prüfen.
Das Forschungsteam rund um Eric Dubuis und Rolf Haenni hat der Bundeskanzlei die Ergebnisse der Studie "Konzept und Implikationen eines verifizierbaren Vote électronique-Systems" im August 2011 unterbreitet. Nach einer Bundeskanzlei-internen Evaluation der Studie wurde bis Ende Januar 2012 auch noch eine Vernehmlassung bei den Kantonen durchgeführt, heisst es weiter.
Umfassendes Konzept
Die BFH hat laut der Mitteilung ein umfassendes Konzept vorgelegt. In dessen Zentrum steht ein kryptographisches Wahlprotokoll, das darauf ausgelegt ist, die kritischen Sicherheitsanforderungen zu erfüllen und die Verifizierung bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Stimmgeheimnisses zu ermöglichen.
Die Vorschläge der BFH könnten kurz- bis mittelfristig aus logistischen, finanziellen und politischen Gründen nicht umgesetzt werden, heisst es weiter. Jedoch würden sie in die laufende Weiterentwicklung von Vote électronique einfliessen. Dazu gehört auch der Einsatz eines vertrauenswürdigen Wahlgeräts, mit dem die eigentliche Wahlhandlung durchgeführt würde. Damit werde das Problem von tendenziell unsicheren Plattformen wie PCs und Smartphones umgangen. Die Ergebnisse der Studie werden im Rahmen des dritten Berichtes des Bundesrates zu Vote électronique, der für Sommer 2013 vorgesehen ist, vertieft erörtert. Dabei werden auch ihre Auswirkungen auf die Zukunft der elektronischen Stimmabgabe über das Internet untersucht.
Auslandschweizer und Sehbehinderte priorisiert
In den letzten Jahren wurden in verschiedenen Kantonen Pilotversuche mit Vote électronique durchgeführt. Laut Informationen der Bundeskanzlei soll bis im Jahr 2015 die grosse Mehrheit der Auslandschweizer Stimmberechtigten elektronisch wählen können. Auslandschweizer werden neben Sehbehinderten priorisiert behandelt. Längerfristig soll die elektronische Stimmabgabe Schweizer Stimmberechtigten aus dem In- und Ausland als dritter, komplementärer Kanal zur Verfügung stehen.