Gehören Bitcoin & Co. in die Vorsorge?
Mit dem Aufkommen der Distributed-Ledger-Technologie entstehen ganz neue Anwendungsmöglichkeiten, die sich nicht nur Banken oder Versicherer, sondern auch Vorsorgesysteme zunutze machen könnten. Aber nach der heutigen Rechtsprechung sind Krypto-Anlagen in der beruflichen Vorsorge nicht erlaubt.
Unser Vorsorgesystem steht vor grossen Herausforderungen: Das tiefe Zinsumfeld - und es wird noch lange tief bleiben - schmälert deren Renditen. Dazu kommen ineffiziente Verwaltungen, deren hohe Kosten ebenso an den Renten der Versicherten nagen. Und das Damoklesschwert der demografischen Entwicklung hängt über ihnen: Für die Kassen wird es immer schwieriger, ihr Rentenversprechen einzuhalten und dabei einen ausreichenden Deckungsgrad aufrechtzuhalten.
Mit dem Aufkommen der Distributed-Ledger-Technologie entstehen nun ganz neue Anwendungsmöglichkeiten, die sich nicht nur Banken oder Versicherer, sondern auch Vorsorgesysteme zunutze machen können. Dabei geht es nicht allein um die Technologie (die läuft im Hintergrund), sondern um deren Anwendungen, etwa im Bereich der digitalen Vermögenswerte.
Ein Schritt zurück: Die erste und bekannteste Anwendung einer Blockchain ist die Kryptowährung Bitcoin. Eine Person oder Gruppe mit dem Pseudonym Satoshi Nakamoto entwickelte die Technologie 2008 als Antwort auf das Versagen von Banken und Regierungen während der Finanzkrise. Aus dieser Skepsis gegenüber Vermittlern resultierte das Open-Source-Prinzip der Bitcoin-Blockchain: Das neue Transaktionsregister sollte keine zentrale Instanz mehr erfordern und offen sein für alle. Doch in vielen Kreisen gilt Bitcoin immer noch als die Währung der Kriminellen. Die Unwissenden argumentieren mit der Anonymität, dabei handelt es sich um ein Pseudonym. Jeder Compliance-Officer, jeder Schwarzgeld-Fahnder ja sogar Hinz und Kunz können Bitcoin-Transaktionen nachverfolgen. Eigentlich gleicht eine Bitcoin-Adresse fast schon einem gläsernen Konto.
Crypto Nation Switzerland - wirklich?
Inzwischen ist rund um Blockchain in der Schweiz ein beachtliches Ökosystem entstanden. Auch der Bundesrat hat auf die neue Technologie reagiert. Ende 2019 beschloss er, das bestehende Recht für die Blockchain-Technologie anzupassen, National- und Ständerat gaben der Vorlage in diesem Jahr einstimmig grünes Licht. Damit erhält die Schweiz eine der innovationsfreundlichsten Blockchain-Regulierungen der Welt.
Mit der Blockchain-Technologie und der darauf basierenden Anwendungen wie Krypto-Assets gewinnen diese verstärkt die Aufmerksamkeit der Investoren. Diese sehen diese Vermögensklasse als attraktive Portfolioergänzung mit Diversifikationspotenzial. Eigentlich das, was Pensionskassen auch suchen. Zudem kann eine auf der Blockchain basierende offene Plattform beispielsweise effizient und sicher Daten von Pensionskassen, Banken und Ämtern vernetzen.
Interessant bleiben Krypto-Anlagen in der beruflichen Vorsorge, denn Untersuchungen zeigen, dass mit Anlagen in Kryptowährungen eine Schweizer Pensionskasse höhere Renditen generieren kann, ohne dabei das Risiko substanziell zu erhöhen. Diese Erkenntnis ist bei den meisten Stiftungsräten und Anlageausschüssen noch nicht angekommen, auch in Bundesbern nicht. Nach der heutigen Rechtsprechung sind Krypto-Anlagen in der beruflichen Vorsorge nicht erlaubt. Obwohl nun gerade der Gesetzgeber punktuelle Anpassungen von neun bestehenden Bundesgesetzen im Zivil- und Finanzmarktrecht an die Bedingungen der neuen Technologie vornehmen will. Es wäre nur konsequent, Krypto-Anlegen als Vermögensklasse anzuerkennen.