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"Die Websites des Bundes sollen alle nutzen können"

Uhr | Aktualisiert
von danieleg

Der Bund hat im Oktober eine Initiative zugunsten von Menschen mit Behinderung gestartet. Fachleute und Politiker setzen sich gemeinsam dafür ein, sämtliche Barrieren der Internetnutzung zu beseitigen. Markus Riesch, der bei der Geschäftsstelle E-Accessibility für die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans E-Accessibility zuständig ist, gibt Auskunft.

Markus Riesch, Verantwortlicher bei der Geschäftsstelle E-Accessibility für die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans E-Accessibility. (Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern EDI )
Markus Riesch, Verantwortlicher bei der Geschäftsstelle E-Accessibility für die Erarbeitung und Umsetzung des Aktionsplans E-Accessibility. (Quelle: Eidgenössisches Departement des Innern EDI )

Warum braucht es diese Initiative?

Markus Riesch: Der Bund hat die Barrierefreiheit seiner Dienstleistungen über das Internet kontinuierlich verbessert, seit das Behindertengleichstellungsgesetz 2004 in Kraft getreten ist. Dennoch gibt es in verschiedenen Bereichen Handlungsbedarf, um den Zugang für Menschen mit Behinderungen zu den Informationen des Bundes im Internet noch weiter zu verbessern. Ziel ist, die Vorgaben zur Barrierefreiheit in alle relevanten Abläufe und Strukturen zu integrieren. Mit dem Aktionsplan trägt der Bund zudem den Vorgaben des UNO-Übereinkommens über die Rechte von Menschen mit Behinderungen Rechnung. Es ist im Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten.

Wie erfolgt die Arbeit in der interdepartementalen Arbeitsgruppe?

Die Geschäftsstelle «E-Accessibility» erarbeitet zuhanden der interdepartementalen Arbeitsgruppe die Grundlagen gemäss den Vorgaben des Aktionsplans. Die interdepartementale Arbeitsgruppe ist anschliessend zuständig, die Umsetzung vorzunehmen, zu fördern und zu koordinieren. Sind etwa Anpassungen in IT-Entwicklungsprozessen notwendig, so wird die interdepartementale Arbeitsgruppe die notwendigen Schritte mit den involvierten Stellen des Bundes in die Wege leiten. Um die Barrierefreiheit als Querschnittsthema etablieren zu können und um die dafür erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, hat der Bundesrat die interdepartementale Arbeitsgruppe "Internet-Barrierefreiheit" eingesetzt. Darin sind alle Departemente sowie diejenigen Ämter und Stellen vertreten, die von den Massnahmen besonders betroffen sind und denen bei der Umsetzung eine Schlüsselfunktion zukommt.

Sind auch behinderte Menschen an der Entwicklung beteiligt?

Bereits heute basieren die Vorgaben des Bundes auf den internationalen Standards des World Wide Web Consortiums. Diese umfassen die Anforderungen unterschiedlicher Behinderungsarten bei der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien. Der Bund wird keine neuen Standards oder Richtlinien entwickeln. Der Aktionsplan E-Accessibility sieht Massnahmen zur konsequenten Umsetzung der bestehenden Verpflichtungen und Standards für Barrierefreiheit vor.

Die Websites sollen auch von Menschen mit körperlichen Einschränkungen bedient werden können. Wie funktioniert die Steuerung ohne Maus?

Menschen mit einer motorischen oder kognitiven Behinderung ist es oft nicht möglich, eine Website mit einer herkömmlichen Maus zu besuchen. Alternative Eingabegeräte wie spezielle Tastaturen, eine Mundmaus oder die Augensteuerung des Computers können in solchen Fällen als assistierende Technologien eingesetzt werden. Damit dies möglich ist, muss eine Website oder eine Applikation entsprechende Anforderungen berücksichtigen. So muss eine Website zum Beispiel vollständig tastaturbedienbar sein, die Tab-Reihenfolge muss korrekt sein und es muss gut erkennbar sein, auf welchem Element sich beim "Durchtabben" der Fokus befindet.

Können Sie kurz die Funktionsweise des Vorleseprogramms erklären?

Blinde und stark sehbehinderte Menschen verwenden zur Bedienung des Computers und zur Nutzung des Internets ein Bildschirmvorleseprogramm (sogenannte Screenreader). Inhalte einer Webseite können so in Sprache umgewandelt werden. Ein Screenreader interpretiert dabei den Quellcode einer Webseite, sodass auch Funktionen wie Links, Formularfelder oder semantische Informationen entsprechend vorgelesen werden. Auch hier müssen wiederum die Webseiten die Anforderungen der Barrierefreiheit berücksichtigen. So brauchen etwa Bilder einen sinnvollen Alternativtext, der vom Screenreader vorgelesen werden kann.

Sind das die einzigen Massnahmen? An welche Menschen richten sich diese Massnahmen?

Die Websites des Bundes sollen für alle Menschen, unabhängig von individuellen Einschränkungen, benutzt werden können. Die Massnahen gehen natürlich viel weiter als oben beschrieben. Eine Website soll nicht nur vorgelesen oder geräteunabhängig bedient werden können. Menschen mit Hörbehinderungen sind von der zwischenmenschlichen Kommunikation oft gänzlich ausgeschlossen, für sie ist das Internet ein wichtiger Kommunikationskanal und ein zentraler Schlüssel zur Teilhabe. Menschen mit kognitiven Behinderungen können klar strukturierte Webseiten besser selbstständig nutzen und haben mit speziell aufbereiteten Informationen in "leichter Sprache" ebenfalls Zugang zu Informationen und Dienstleistungen. Die Massnahmen des Aktionsplans des Bundes tragen auch diesen Anforderungen Rechnung. Ein Aspekt, der immer wichtiger wird, ist zudem die Verbesserung des Zugangs zum Internet für ältere Menschen. In zunehmendem Alter nehmen die sensorischen, kognitiven und motorischen Fähigkeiten stetig ab. Durch den barrierefreien Zugang zum Internet kann die Lebensqualität und Autonomie bis ins hohe Alter verbessert werden.

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