Podium

"Die Behandlung von Patienten hält sich nicht an Kantonsgrenzen"

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von George Sarpong

Das elektronische Patientendossier (EPD) ist beschlossene Sache. Im Podium erklärt Dr. med. Urs Stoffel, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, Departementsverantwortlicher E-Health – Sicherheitsinfrastruktur und Datenerhebung, welche Vorteile er im EPD sieht und was man verbessern könnte.

Dr. med. Urs Stoffel, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, Departementsverantwortlicher E-Health – Sicherheitsinfrastruktur und Datenerhebung.
Dr. med. Urs Stoffel, Mitglied des Zentralvorstandes der FMH, Departementsverantwortlicher E-Health – Sicherheitsinfrastruktur und Datenerhebung.

Welche Möglichkeiten der Mitgestaltung haben die Schweizer Ärzte bei der Umsetzung des EPDG?

Urs Stoffel: Die FMH hat zusammen mit den anderen nationalen ­Berufsverbänden die Interprofessionelle ­Arbeitsgruppe elektronisches Patientendossier (IPAG EPD) gegründet. Dies mit dem Ziel, das EPD gemeinsam auszugestalten. Die IPAG EPD ging die E-Medikation sowie den E-Austrittsbericht prioritär an. Am 30. Juni 2015 wurde der erste Bericht der IPAG dem Bundesamt für Gesundheit, der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren und E-Health Suisse übergeben. Nun ist die Frage, inwieweit die Arbeiten der IPAG berücksichtigt werden und wie die Verordnungen zum EPDG ausgestaltet werden: Lassen diese noch genügend Freiraum, um die Instrumente den Bedürfnissen der Anwender anzupassen und die Prozesse der Patientenbehandlung abzubilden?

Welche Vorteile sehen Sie im EPD?

Das EPD kann ein wichtiges Instrument zur Kommunikation zwischen verschiedenen an der Behandlung Betei­ligter werden. Es kann damit auch dazu beitragen, die Patientensicherheit zu erhöhen und mögliche Doppeluntersuchungen zu vermeiden. Dafür sind jedoch einige Voraussetzungen zu erfüllen: Beispielsweise sollen nur behandlungsrelevante Informationen im EPD abgelegt werden und nicht alle Daten zu einem Patienten.

Was müsste am Bundesgesetz zum EPD Ihrer ­Meinung nach verbessert werden?

Das Gesetz definiert einen Rahmen für das EPD auf gesamtschweizerischer Ebene, und das ist gut so, denn die Behandlung von Patienten hält sich nicht an Kantonsgrenzen. Die Umsetzung hängt jedoch stark von den Verordnungen zu diesem Gesetz ab: Beschränken sich diese auf die Definition von «gedeihlichen» Rahmenbedingungen und folgen den Behandlungsprozessen, oder wird versucht, den Berufsleuten detaillierte Vorschriften zu machen?

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