Update: EPD-Anbieter bekommen Unterstützung vom Bund
Ab Oktober bekommen EPD-Anbieter wie die Post eine Entschädigung in Höhe von 30 Franken pro eröffnetem EPD. Mit der entsprechenden Übergangsfinanzierung will der Bund die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers fördern.
Update vom 29.08.2024: Der Bundesrat hat beschlossen, dass die Übergangsfinanzierung für die Verbreitung des elektronischen Patientendossiers (EPD) am 1. Oktober 2024 in Kraft tritt. Somit werde die Finanzierung des EPD bis zum Inkrafttreten der Gesetzesrevision, die mehrere Jahre in Anspruch nehmen dürfte, sichergestellt, heisst es in einer Mitteilung des Bundesrats. Das Parlament hatte der Übergangsfinanzierung im Frühling 2024 zugestimmt.
Die acht EPD-Anbieter respektive Stammgemeinschaften wie etwa die Schweizerische Post oder Sanela (vormals Axsana) sollen nun - zumindest vorübergehend - eine Entschädigung von 30 Franken pro eröffnetem EPD erhalten. Dem Bund stehen für die Unterstützung 30 Millionen Franken zur Verfügung. Die Kantone müssen sich mindestens im selben Umfang an der Förderung beteiligen.
Mit der befristeten Finanzhilfe will der Bund die Verbreitung des EPDs bis zum Inkrafttreten der geplanten umfassenden Revision, die frühestens 2028 wirksam werden dürfte, vorantreiben. Nach Angaben von eHealth Suisse wurden in der Schweiz per Ende Juli 2024 nur 70'085 EPDs eröffnet.
Aufgrund der Anlaufschwierigkeiten empfahl die Eidgenössische Finanzkontrolle dem Bundesamt für Gesundheit im vergangenen März, die "über zehn Jahre alten und mitunter problematischen, im Gesetz verankerten Grundprinzipien" zu überdenken und zu prüfen, ob ein zentralisiertes EPD-Modell besser funktionieren würde als das aktuelle dezentrale und privatwirtschaftlich organisierte Modell.
Im kommenden Herbst will der Bundesrat gemäss Mitteilung über das weitere Vorgehen bezüglich der EPD-Gesetzesrevision entscheiden.
Update vom 15.03.2024:
EPD-Übergangsfinanzierung ist im Trockenen
Die Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) ist unter Dach und Fach. An der Schlussabstimmung vom 15. März erhielt ein von der Einigungskonferenz ausgearbeiteter Vorschlag 106 Ja- und 74 Nein-Stimmen bei 11 Enthaltungen. Der Ständerat stimmte mit 28 mal Ja zu 6 mal Nein bei 10 Enthaltungen dafür.
Zwei Tage zuvor hätte die Übergangsfinanzierung beinahe Schiffbruch erlitten, wie die Parlamentsdienste berichten. Denn am Mittwochabend stimmte die grosse Kammer nur mit 93 zu 92 Stimmen bei 7 Enthaltungen dem Antrag der Einigungskonferenz zu. Diese wiederum beantragte eine schlanke Übergangsgesetzgebung, wie sie ursprünglich der Bundesrat vorgeschlagen und der Ständerat unterstützt hatte. Der Nationalrat verzichtet mit der jetzt angenommenen Lösung auf weiterführende gesetzliche Bestimmungen. Sie dürften im Rahmen der umfassenden EPD-Gesetzesrevision wieder zur Sprache kommen. Die Bestimmungen der Übergangsfinanzierung treten Anfang 2025 in Kraft.
Update vom 13.03.2024:
Parlament schickt EPD-Übergangsfinanzierung in die Einigungskonferenz
Die eidgenössischen Räte streiten sich weiter um die Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD). In einer neuerlichen Abstimmung beharrte zuletzt der Ständerat auf einer schlanken Gesetzesrevision, wie die Parlamentsdienste berichten. Die seitens Nationalrat eingebrachten Vorschläge für zusätzliche Bestimmungen, etwa eine Ausweitung des EPD-Obligatoriums auf alle Leistungserbringer, stossen in der kleinen Kammer zwar auf Verständnis, sollen aber im Rahmen der umfassenden EPD-Revision angegangen werden.
Inzwischen haben sich National- und Ständerat je dreimal mit der Vorlage befasst, ohne sich gefunden zu haben. Somit muss die EPD-Übergangsfinanzierung in die Einigungskonferenz, wie es in der Mitteilung heisst. Sie besteht aus Mitgliedern beider Kammern und hat die Aufgabe, alle Differenzen gesamthaft zu bereinigen. "Lehnt ein Rat deren Vorschlag ab oder sagt in den Schlussabstimmungen vom kommenden Freitag 'Nein' zur Vorlage, so ist diese vom Tisch", schreiben die Parlamentsdienste. Beide Szenarien seien nicht ganz ausgeschlossen und würden bedeuten, dass keine Übergangsfinanzierung fürs EPD möglich wäre.
Update vom 27.02.2024:
Ständerat stimmt für EPD-Übergangsfinanzierung
In der Debatte um die Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) sind sich die Räte zwar nahe, aber noch nicht einig. Zuletzt befasste sich der Ständerat mit der bundesrätlichen Vorlage. Dem Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken stimmte der Rat mit 37 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu, wie die Parlamentsdienste berichten. Auch dem gesetzlichen Teil, der Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier, erteilte die kleine Kammer ihren Segen.
Seiner vorberatenden Kommission folgend, lehnte der Ständerat jedoch weitergehende Beschlüsse des Nationalrats ab. Die grosse Kammer möchte etwa jetzt schon die Kantone dazu zwingen, alle Stammgemeinschaften gleichermassen zu unterstützen. Und sie spricht sich für eine Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer aus. Es gelte zunächst, das E-Patientendossier mit einer schlanken Übergangsfinanzierung voranzutreiben, argumentierte der Luzerner FDP Ständerat Damian Müller gegen diese Vorschläge.
Somit geht die Vorlage zurück an den Nationalrat. Laut der Parlamentsdienste soll die Vorlage voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten.
Update vom 31.1.2024:
Ständeratskommission ist für bundesrätliche EPD-Finanzierungspläne
Nach dem Nationalrat befasst sich jetzt der Ständerat mit der Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD). Bei der ständerätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-S) stösst der Vorschlag des Bundesrates auf Zustimmung: Mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen unterstützt die SGK-S die Teilrevision des Bundesgesetzes über das elektronische Patientendossier (EPDG), wie es in ihrer Mitteilung heisst. Den zugehörigen Bundesbeschluss für einen Verpflichtungskredit von 30 Millionen Franken beantragt die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Annahme.
Kaum Gehör finden derweil die Änderungswünsche des Nationalrates. In fast allen Punkten will die Ständeratskommission bei den Vorschlägen des Bundesrates bleiben. Dies, um die aktuelle Vorlage nicht zu überladen, wie es in der Mitteilung heisst.
So lehnt die Kommission die Ausweitung der Finanzhilfen auf die Nutzung des Patientendossiers ab, weil deren Umsetzung zu kompliziert sei. Das Ziel einer raschen Verbreitung des EPDs sei mit einer Unterstützung pro eröffnetem Dossier einfacher zu erreichen, argumentiert die Kommission. Auch will die SGK-S die Kantone nicht dazu zwingen, alle Stammgemeinschaften gleichermassen zu unterstützen. Und sie spricht sich auch gegen eine Anschlusspflicht für alle Leistungserbringer aus, zumindest im Rahmen dieser Übergangsfinanzierung.
Eine Anschlusspflicht sei für das Funktionieren des EPDs zwar zentral, müsse jedoch im Rahmen der umfassenden Revision angegangen werden, argumentiert die Kommission.
Update vom 15.12.2023:
Nationalrat unterstützt EPD-Übergangsfinanzierung
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) stösst beim Nationalrat grundsätzlich auf Zustimmung. Die grosse Kammer stimmte der Vorlage nach einer Detailberatung zu, wie die Parlamentsdienste schreiben. Demnach soll der Bund bis zu 30 Millionen Franken an die Übergangsfinanzierung des EPDs beisteuern, solange sich die Kantone in mindestens demselben Umfang an den jährlichen Kosten der EPD-Anbieter beteiligen.
In mehreren Punkten passte der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates an. So begrenzt er die Übergangsfinanzierung auf maximal fünf Jahre und verpflichtet die Leistungserbringer dazu, sich einer zertifizierten Gemeinschaft oder Stammgemeinschaft anzuschliessen. Er folgte damit den Empfehlungen der vorberatenden Kommission.
An EPD-Kritik mangelte es in der Debatte nicht, wie aus dem Bericht der Parlamentsdienste hervorgeht. So sagte etwa SVP-Nationalrat Thomas de Courten, das EPD sei selber ein Patient. Er gehörte zu jenen Politikern, die auf die Vorlage gar nicht erst eintreten wollten. "Wir sollten uns gut überlegen, ob wir 30 Millionen einfach verpulvern", so de Courten. Andere Nationalratsmitglieder berichteten von mühsamen Selbstversuchen bei der EPD-Eröffnung. Gleichzeitig stellten mehrere Parlamentarier klar, dass das EPD vielversprechend und die Digitalisierung des Gesundheitswesens notwendig sei. Die Vorlage geht jetzt an den Ständerat.
Update vom 21.11.2023:
Nationalratskommission will frühere EPD-Pflicht für Leistungserbringer
Die vom Bundesrat vorgeschlagene Übergangsfinanzierung des elektronischen Patientendossiers (EPD) stösst bei der nationalrätlichen Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK-N) auf Zustimmung. Wie die Parlamentsdienste mitteilen, erhielt die Vorlage im Gremium 17 Ja- zu 7 Nein-Stimmen. Dabei nahm die Kommission allerdings ein paar Änderungen vor, mit dem Ziel, Verbreitung und Nutzen des EPDs zu stärken.
Mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung sprach sich die Kommission dafür aus, Leistungserbringer dazu zu verpflichten, sich bis spätestens ein Jahr nach Inkrafttreten der Gesetzesrevision einer EPD-Stammgemeinschaft anzuschliessen. Der Bundesrat möchte die EPD-Pflicht für Leistungserbringer zwar auch einführen, jedoch erst im Rahmen der umfassenden EPD-Gesetzesrevision.
Des Weiteren möchte die SGK-N die Freiheit der Patientinnen und Patienten bei der Wahl ihrer Stammgemeinschaft gesetzlich festhalten, wie die Parlamentsdienste weiter schreiben. Zudem sprach sich eine Mehrheit dafür aus, die Übergangsfinanzierung auf fünf Jahre zu begrenzen.
Originalmeldung vom 7.9.2023:
Bundesrat überweist EPD-Botschaft ans Parlament
Der Bundesrat hat Ende Juni 2023 die Vernehmlassung für eine umfassende (und kritisierte) Revision der gesetzlichen Grundlage des elektronischen Patientendossiers (EPD) eröffnet. Diese umfassende Gesetzesrevision dürfte mehrere Jahre in Anspruch nehmen. Um die Verbreitung des EPD schon vorher voranzutreiben, will der Bundesrat mit einer separaten Vorlage die Übergangsfinanzierung für die Stammgemeinschaften, also die EPD-Anbieter, sichern. Diese Botschaft wurde nun ans Parlament überwiesen.
Übergangsfinanzierung voraussichtlich ab Ende 2024
Für die Stammgemeinschaften sei die Zeit bis zur Umsetzung der umfassenden Revision finanziell eine kritische Phase, schreibt der Bundesrat in einer Mitteilung. Er will sie daher mit befristeten Finanzhilfen unterstützen. Der Bund könne pro eröffnetes EPD einen Betrag von maximal 30 Franken sprechen. Die Finanzhilfen seien an eine Beteiligung in mindestens gleichem Umfang durch die Kantone geknüpft.
Um für die Stammgemeinschaften einen Anreiz für eine rasche Verbreitung des EPD zu schaffen, richtet sich der Unterstützungsbeitrag durch den Bund nach der Anzahl eröffneter elektronischer Patientendossiers, wie es weiter heisst. Die Stammgemeinschaften könnten diese Finanzhilfen rückwirkend für alle seit ihrer Inbetriebnahme eröffneten EPD beantragen.
Für die Finanzhilfen des Bundes sei ein Zahlungsrahmen von 30 Millionen Franken vorgesehen. Die Vorlage geht nun zur Beratung ins Parlament, sodass sie voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten kann.
Das soll die EPD-Revision bringen
Mit der im Juni 2023 in die Vernehmlassung geschickten umfassenden Revision des Gesetzes sollen unter anderem die Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantonen und die Finanzierung des EPD geklärt werden. Künftig will der Bund die Weiterentwicklung des EPD inhaltlich koordinieren und finanzieren. Die Kantone sollen den Bestand mindestens einer Stammgemeinschaft auf ihrem Hoheitsgebiet sicherstellen und die Finanzierungsverantwortung für den Betrieb dieser Stammgemeinschaften übernehmen.
Der Entwurf zur umfassenden Gesetzesrevision sieht vor, dass für alle Personen, die in der Schweiz wohnen und obligatorisch kranken- oder militärversichert sind, automatisch und kostenlos ein EPD eröffnet wird. Alle entscheiden anschliessend selbst, welche Gesundheitsfachpersonen auf das Dossier Zugriff haben. Wer kein EPD will, kann beim Kanton Widerspruch gegen die Eröffnung einlegen.
Übrigens: In sechs Kantonen kann die Bevölkerung nun ein EPD online eröffnen. Lesen Sie hier, in welchen.