E-Health: Alle im Boot im Kanton Zürich
E-Health bringt Vorteile für Patienten und Leistungserbringer. Der Kanton Zürich arbeitet mit Swisscom an einem Projekt für eine flächendeckende Kommunikationsinfrastruktur und das elektronische Patientendossier – mit cloudbasierten Services und ungewöhnlichem Finanzierungsmodell.
Das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) tritt 2017 in Kraft und schreibt allen Spitälern, Pflegeheimen und Spitexorganisationen vor, die Patientendaten spätestens ab 2020 elektronisch zu halten und am standardisierten Datenaustausch im Gesundheitswesen teilzunehmen. Für Arztpraxen ist die Teilnahme freiwillig. Sie können, müssen aber kein elektronisches Patientendossier (EPD) führen. Auch jeder Patient kann frei entscheiden, ob er ein EPD will oder nicht. Über das EPDG hat er jederzeit Zugang zu seinen Gesundheitsdaten – und er kann genau bestimmen, wer welche Daten zu sehen bekommt. Damit kann der Patient zum ersten Mal in der Geschichte sein bereits bisher bestehendes Recht auf die eigenen Gesundheitsdaten wirklich ausüben.
Das grösste E-Health-Projekt
Im föderalistischen Gesundheitswesen der Schweiz steht es den Kantonen frei, wie sie das EPDG implementieren wollen. Einige Kantone starten beschränkte Pilotprojekte für Patienten mit bestimmten Krankheitsbildern und überlassen die weitere Umsetzung der Selbstorganisation der Akteure.
Zürich dagegen hat sich entschieden, im bisher grössten E-Health-Projekt der Schweiz eine kantonsweite, einheitliche Kommunikationsplattform bereitzustellen. Der Verband Zürcher Krankenhäuser, die kantonale Ärztegesellschaft, der Pflegeheimverband Curaviva sowie fünf weitere Verbände fast aller Leistungserbringergruppen haben sich unter Federführung der Gesundheitsdirektion zum Trägerverein Zurich Affinity Domain (ZAD) zusammengeschlossen. Er soll eine kantonsweite Stammgemeinschaft gemäss der E-Health-Strategie des Bundes aufbauen.
Für die Umsetzung und den Betrieb der Plattform benötigt die ZAD einen Partner. Im Sommer 2015 erfolgte dazu eine öffentliche WTO-Ausschreibung. Die ZAD evaluierte sorgfältig und gab den Zuschlag an die Swisscom Health AG. Als Erstes sollen nun ab Sommer 2016 ausgewählte Leistungserbringer in einem Einführungsprojekt vernetzt und so Erfahrungen gesammelt werden. Weitere Leistungserbringer können voraussichtlich ab Anfang 2017 teilnehmen.
Bewährte Technik, interessante Finanzierung
Als technische Basis dient die Plattform Swisscom Health Connect, die sich in anderen Kantonen bereits bei über 200 Spitälern und 2000 Ärzten bewährt hat. Es handelt sich um ein Serviceangebot, das alle gängigen Prozesse von der Spitalanmeldung über die Dossiereinsicht bis zum E-Rezept unterstützt. Die Plattform entspricht der Standardarchitektur des Koordinationsorgans von Bund und Kantonen E-Health Suisse und setzt auf den internationalen Standard IHE (Integrating the Healthcare Enterprise), angepasst auf die Besonderheiten des Schweizer Gesundheitssystems.
Die Services laufen redundant in vier hochsicheren Schweizer Rechenzentren. Die eigentlichen Patientendaten sind nicht zentralisiert abgelegt. Sie bleiben in den Systemen der Leistungserbringer. Das EPDG ist ein virtuelles Dossier: Die Daten werden bei jeder Abfrage in Echtzeit aus den unterschiedlichen Quellen aggregiert.
Für die Kommunikation zwischen den Leistungserbringern und der Plattform setzt Swisscom die neuesten Verschlüsselungs- und Authentifizierungsmethoden ein. Die Technik wird laufend den aktuellsten Sicherheitsanforderungen angepasst. Patienten können über das bekannte Swisscom Gesundheitsportal Evita auf ihre Daten zugreifen und die Berechtigungen für die Dossiereinsicht festlegen.
Die ZAD geht auch in der Finanzierung neue Wege: Nach einer Anschubfinanzierung, für die der kantonale Lotteriefonds sorgt, soll der Betrieb der Zürcher E-Health-Plattform ohne staatliche Subventionen auskommen. Zur Finanzierung wird die ZAD den verschiedenen Leistungserbringern massgeschneiderte Dienstleistungspakete im Abonnement anbieten.