Vorratsdatenspeicherung: Bund weist Beschwerde ab
"Wir planen, vor das Gericht für Menschenrechte in Strassburg zu gehen", sagte Nationalrat Balthasar Glättli im März zum Thema Vorratsdatenspeicherung. Der Bund hat nun eine Beschwerde abgelehnt, und der Fall entwickelt sich genau in diese Richtung.
Im Februar legte die Digitale Gesellschaft beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung ein. Sie kollidiere mit Grundrechten und dem Schutz der Privatsphäre. Die Netzpolitiker drohten mit dem Gang vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Nun entwickelt sich der Fall genau in diese Richtung: Der Bund hat die sechs Gesuche abgewiesen, und die Digitale Gesellschaft zieht vor das Bundesverwaltungsgericht.
Anbieter von Fernmeldedienstleistungen in der Schweiz müssen zum Beispiel erfassen, wer wie lange mit wem kommuniziert, und diese Daten mindestens sechs Monaten aufbewahren. Laut Bund ist dieses Vorgehen gerechtfertigt und durch hohe gesetzliche Hürden abgesichert.
Balthasar Glättli, Nationalrat der Grünen, ist damit nicht einverstanden. Der Europäische Gerichtshof habe der Vorratsdatenspeicherung innerhalb der EU zum Beispiel eine Absage erteilt, sagte Glättli gegenüber der Redaktion. "Wir sind uns bewusst, dass wir [mit unserem Anliegen] in der Schweiz auf taube Ohren stossen werden", so Glättli weiter. "Unser Plan ist, vor das Menschenrechtsgericht in Strassburg zu gehen. Wenn der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherung kritisiert, haben wir eine gewisse Chance, mit dieser Kritik auch in Strassburg durchzukommen."