Code of Conduct

Simsa befragt Schweizer Hoster

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von Heinrich Meyer

Noch bis zum 28. Februar 2017 läuft eine Umfrage, die die Simsa unter den Schweizer Hosting-Anbietern durchführt. Befragt werden die Unternehmen zum Einsatz des Code of Conduct Hosting. Dieser regelt seit 2013 das Vorgehen bei Rechtsverletzungen.

(Quelle: pixabay/delphinmedia/CC0 Public Domain)
(Quelle: pixabay/delphinmedia/CC0 Public Domain)

Das Internet wird nicht selten für die Veröffentlichung rechtswidriger Inhalte missbraucht. Statt direkt gegen den Urheber der Inhalte vorzugehen, setzen Behörden und betroffene Personen oft die Hosting-Provider unter Druck.

Mit dem Code of Conduct haben sich Schweizer Hosting-Unternehmen bereits 2013 unter der Führung des Branchenverbandes Simsa auf ein sogenanntes «Notice and Take Down“-Verfahren geeinigt, welches den Umgang mit Forderungen von Betroffenen regeln soll.

In einer jährlichen Umfrage wird erhoben, aus welchen Ländern und Rechtsgebieten im vergangenen Jahr Anfragen bei den Hostern eingegangen sind und welche Erfahrungen damit gemacht wurden. Die Resultate werden später veröffentlicht und dienen dazu, das Regelwerk weiterzuentwickeln.

Zur Teilnahme eingeladen sind alle Schweizer Hoster. Hier geht's zur Online-Umfrage.

Webcode
DPF8_27636