Selbstfahrende Autos - es gibt noch viele ungeklärte Fragen
Selbstfahrende Autos sind nicht nur technisch eine Herausforderung. Auch bezüglich Recht, Datenschutz und länderübergreifender Zusammenarbeit gibt es noch viele ungeklärte Fragen. Ein Gastbeitrag von Ursula Uttinger, Präsidentin des Datenschutz-Forums Schweiz.
Selbstfahrende Fahrzeuge sind ein grosses Thema. Wöchentlich kann man in Zeitungen Artikel dazu lesen. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit hat sich anlässlich einer Jahreskonferenz vertieft mit dem Thema "Automatisiertes Fahren: Verkehrssicherheit & Faktor Mensch" auseinandergesetzt. Die Organisatoren griffen bewusst nicht nur juristische und technische Aspekte auf, sondern auch die Themen Bevölkerungsakzeptanz und Informationsbildung, Testregionen, Training und Ausbildung sowie Interaktion mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden.
Kein Land kann das automatisierte Fahren alleine regeln
Auch die europäische Union setzt sich mit dem Thema des automatisierten Fahrens auseinander und will bereits 2018 eine erste Richtlinie bezüglich der Datennutzung veröffentlichen. Denn automatisiertes Fahren ist keine Sache, die ein einzelnes Land regeln kann. Vielmehr braucht es eine länderübergreifende Technik. Damit die Weiterentwicklung erfolgreich sein kann, braucht es eine Zusammenarbeit von Staat und Privaten.
Automatisierung, Digitalisierung aber auch Dienstleistung sind zentrale Elemente; die Infrastruktur spielt dabei eine zentrale Rolle. In diesem Sinne müssen die unterschiedlichsten Stakeholder - länderübergreifend – zusammenarbeiten. Zudem muss die Sicherheit gewährleistet sein, auch bei einem Stromunterbruch und einem Funkloch.
Menschliches Versagen ist die Unfallursache Nummer 1
Auch das österreichische Bundesamt für Verkehr, Innovation und Technologie hat am Thema "automatisiertes Fahren" grosses Interesse. Es sieht Vorteile für die Sicherheit, die Umwelt und auch die Wirtschaft. 90 Prozent aller Unfälle mit Fahrzeugen ereignen sich aufgrund menschlichen Versagens. Gleichzeitig darf aber nicht ausser Acht gelassen werden, dass Millionen von Kilometer gefahren werden, ebenfalls von Menschen, ohne dass es zu einem Unfall kommt. Selbstfahrende Fahrzeuge werden kaum ein Allerheilmittel sein.
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie ein Mensch, der sich bei einem selbstfahrenden Fahrzeug nicht mehr gewohnt ist zu fahren, in heiklen Situationen tatsächlich in der Lage ist, einzugreifen.
Selbstfahrende Autos? Österreicher sind skeptisch
Das Verhältnis zu selbstfahrenden Autos lässt sich am besten aufzeigen an der Bereitschaft von Menschen, sich solchen Fahrzeugen anzuvertrauen. In einer Umfrage in Österreich gaben 38 Prozent der Teilnehmer an, dass sie selbstfahrende Auto ausprobieren würden. 33 Prozent waren unentschlossen und 29 Prozent würden nicht in ein selbstfahrendes Auto steigen und nicht selbst fahren wollen. Würden Eltern ihre Kinder auch mit einem solchen Fahrzeug in die Schule schicken? Auf diese Frage antworteten nur noch 9 Prozent mit Ja. 71 Prozent sprachen sich klar dagegen aus.
Die österreichische Bevölkerung, die nicht gross unterschiedlich zur Schweizerischen sein dürfte, ist insgesamt eher skeptisch. Insbesondere die Kommunikation zwischen den Verkehrsteilnehmenden wird als kritisch beurteilt. 49 Prozent der Befragten misstrauen der Zuverlässigkeit der Computer und 47 Prozent sorgen sich um die Verkehrssicherheit.
Ansprüche an selbstfahrende Fahrzeuge
Die grosse Mehrheit der Bevölkerung ist der Meinung, dass ein selbstfahrendes Fahrzeug klar gekennzeichnet werden muss. Dass dies nicht zwingend notwendig ist, zeigen Forschungen aus den Niederlanden. Etwa eine Arbeit mit dem Titel "Ist das Fahrzeug automatisiert oder nicht? Und spielt dies eine Rolle?" von Professorin Marieke Martens der Universität Twente.
Auch der oft geäusserte Wunsch, dass selbstfahrende Fahrzeuge eine Art "Augen" haben müssten, ist zu relativieren. Bereits heute sieht man in vielen Situationen die Augen das Fahrzeuglenkers nicht: In der Nacht, wenn der Fahrzeuglenker eine Sonnenbrille trägt oder die Fensterscheiben spiegeln, ist ein Augenkontakt nicht möglich.
Kulturelle Unterschiede sind eine Herausforderung
Dabei darf nicht vernachlässigt werden, dass es in verschiedenen Ländern grosse kulturelle Unterschiede gibt, selbst bei gleicher Gesetzgebung. Beispielsweise wird der Vortritt von Fussgängern bei einem Fussgängerstreifen je nach Land unterschiedlich gehandhabt. In Frankreich halten 45 Prozent der Fahrzeuge nicht, wenn eine Person bei einem Fussgängerstreifen steht. 32 Prozent halten selbst dann nicht, wenn der Fussgänger den Augenkontakt sucht. In Tschechien halten sogar 61 Prozent der Fahrzeuge nicht – unabhängig davon, ob ein Augenkontakt zustande gekommen ist oder nicht.
Diese länderspezifischen Unterschiede dürfte bei selbstfahrenden Fahrzeugen eine weitere Herausforderung sein; eine Standardisierung der Fahrzeit steht im Dilemma mit den unterschiedlichen Kulturen in den Ländern.Diese länderspezifischen Unterschiede dürfte bei selbstfahrenden Fahrzeugen eine weitere Herausforderung sein; eine Standardisierung der Fahrzeit steht im Dilemma mit den unterschiedlichen Kulturen in den Ländern.
Nicht nur Autos fahren autonom
Die Automatisierung der Fahrzeuge wird eher eine Evolution und kaum eine Revolution sein. Auf dem Weg der Automatisierung gilt es, die Balance zu halten und nicht zu schnell zu viel oder zu wenig zu automatisieren. In einem ersten Schritt sollen die selbstfahrenden Fahrzeuge eine Entlastung des «Fahrzeugführers» bringen. Dabei sollten wir nicht vergessen, dass bereits heute viele Fahrzeuge autonom oder zumindest teilautonom fahren.
Dafür einige Beispiele:
Standseilbahnen wie die Polybahn in Zürich oder die die Seilbahn Rigiblick
Der Mensch wird lernen, mit diesen Fahrzeugen umzugehen. So ergibt es auch Sinn, dass der Mensch einem selbstfahrenden Fahrzeug klare Zeichen gibt.
Herausforderung Datenschutz
Selbstfahrende Fahrzeuge generieren und benötigen eine Vielzahl von Daten. Damit ist der Datenschutz gefordert. Erschwerend dürfte hinzukommen, dass die Daten kaum in einem einzelnen Land verbleiben. Die EU strebt mit der Datenschutzgrundverordung (DSGVO) eine einheitliche Gesetzgebung an, und auch die Schweiz ist dabei, ihre Gesetzgebung auf einem adäquaten Niveau zu halten. Viele Länder, insbesondere ausserhalb Europas, aber auch viele Nicht-EU-Staaten kennen kein Datenschutzgesetz. Das wirft juristische Fragen auf.
Verbleiben Personendaten in einem einzelnen Staat, sind die Grundsätze der Datenschutzgesetzgebung zu beachten. Zuerst gilt es herauszufiltern, welche Personendaten erfasst werden. Insbesondere mit Kameras besteht die Möglichkeit, dass auch Personen im Umfeld der Fahrzeuge erfasst werden. Computer sind in der Lage, in kürzester Zeit Daten zu verarbeiten. Es stellt sich zudem die Frage, wann das Fahrzeug erkennt, wer sich auf der Strasse aufhält. Dafür gibt es Software für Gesichtserkennung, die auf Daten im Internet zurückgreift.
Wie bindend sind AGBs?
Fahrzeuge erfassen bereits heute eine Vielzahl von Daten, die indirekt Aussagen über den Lenker ermöglichen. Je vernetzter ein Fahrzeug ist, desto mehr Daten werden erfasst und an die Fahrzeughersteller weitergeleitet. So saugen einzelne Fahrzeuge bereits heute Adressen aus dem Adressbuch des Smartphones ab oder geben die letzten eingegebenen Ziele oder gespielten Musiktitel weiter, wie der Kassensturz berichtet. Der Inhaber des Fahrzeuges hat wohl im Kaufvertrag einen Hinweis auf eine solche Datenbearbeitung erhalten und mit den AGBs seine Zustimmung gegeben.
Doch genügt für ein massiver Eingriff in die Privatsphäre ein Hinweis in den AGBs? Noch geht ein durchschnittlicher Autokäufer nicht davon aus, dass er mit einem Autokauf eine Zustimmung für eine weitergehende Datenbearbeitung gibt. Gemäss Ungewöhnlichkeitsregeln im Zusammenhang mit AGBs dürften diese Vereinbarungen keine bindende Wirkung haben. So entschied das Bundesgericht in einem ähnlich gelagerten Fall im Jahr 1983.
Im Weiteren ist eine solche Einwilligung ein persönliches Recht – sobald eine andere Person als der Käufer das Fahrzeug führt, existiert keine Einwilligung.
Big Data vs. Datenschutz
Zweifelsohne werden selbstfahrende Fahrzeuge sehr viele Daten benötigen – aber Big Data kann mit den bestehenden Datenschutzgrundsätzen nur schwer in Einklang gebracht werden. Auch im Rahmen der (geplanten) neuen Datenschutzgesetze wird Big Data nicht abgedeckt.
Es bestehen bezüglich Datenschutz noch einige Hürden, die selbstfahrende Fahrzeuge zu überwinden haben. Auch da wird die Zeit – mindestens auf der Faktenebene – Lösungen bringen.