Missbrauch marktbeherrschender Stellung

Update: EU-Gericht bestätigt Milliardenbusse gegen Google

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Die EU-Kommission hat gegen Google eine saftige Busse verhängt. Das Unternehmen wehrte sich gegen den Beschluss vor Gericht. Nun bestätigt das EU-Gericht die Strafe in seinem Urteil.

(Quelle: Fotolia)
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Update 11.11.2021: Wie die "Tagesschau" berichtet, bestätigt das EU-Gericht die Strafe von 2,42 Milliarden Euro gegen Google. Der Suchmaschinenanbieter reichte gegen die Strafe der EU-Kommission Klage ein. Verhängt wurde diese Strafe bereits im Jahr 2017. Google habe in seiner Suchmaschine seinen eigenen Shopping-Vergleichsdienst gegenüber der Konkurrenz bevorzugt, so die Begründung. Gegen das Urteil kann Google noch Einspruch vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen.

Die EU-Kommission begründete die Strafe 2017 damit, dass Google "seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht, indem es seinen eigenen Preisvergleichsdienst in den Suchergebnissen ganz oben platziert und Vergleichsdienste der Konkurrenz herabgestuft hat", zitiert "Tagesschau" EU-Kommissarin Margrethe Vestager.

Betroffen von dem Missbrauch seien insgesamt 13 EU-Länder. Google widersprach der Entscheidung bereits 2017 und äusserte sich dazu in einem Blog-Post.

Bei dem Urteilt handelt es sich nur um eine von drei ausstehenden Rechtsstreitigkeiten zwischen Google und der Europäischen Union. Die bisher verhängten Strafen belaufen sich insgesamt auf mehr als acht Milliarden Euro.

Originalmeldung vom 27.06.2017: Google muss blechen

Die Europäische Kommission hat gegen Google eine Geldbusse von rund 2,42 Milliarden Euro verhängt. Der amerikanische Tech-Gigant habe seine marktbeherrschende Stellung als Suchmaschinenbetreiber missbraucht. Das Unternehmen verschaffte seinem eigenen Preisvergleichsdienst einen Vorteil durch privilegierte Platzierung in den Suchergebnissen, wie die Kommission mitteilt. Das Untersuchungsverfahren lief seit 2010.

Die Kommission habe nachgewiesen, dass der bestplatzierte Wettbewerber in Googles Suchergebnissen durchschnittlich erst auf Seite vier zu finden war. Rund 95 Prozent aller Klicks würden bei der Google-Suche aber auf der ersten Seite landen. Darum habe sich Google durch die prominente Platzierung des eigenen Dienstes auf der ersten Seite einen unlauteren Vorteil gegenüber der Konkurrenz geschaffen.

Verstoss gegen Kartellvorschriften

Google habe viele gute Produkte und Dienstleistungen entwickelt, räumt Kommissarin Margrethe Vestager ein. "Aber die Strategie von Google für seinen Preisvergleichsdienst bestand nicht nur darin, Kunden zu gewinnen, indem es ein besseres Produkt anbietet als seine Wettbewerber", lässt sie sich zitieren. Der Missbrauch verstösst laut Mitteilung gegen EU-Kartellvorschriften.

Ausser der Geldstrafe muss Google dem Beschluss zufolge innerhalb 90 Tagen das rechtswidrige Verhalten einstellen und in Zukunft von Massnahmen mit ähnlicher Wirkung absehen. Sollte das Unternehmen den Forderungen nicht nachkommen, würden bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen täglichen weltweiten Umsatzes der Muttergesellschaft Alphabet fällig.

Vom wettbewerbswidrigen Verhalten betroffene Personen und Unternehmen könnten gegenüber Google zivilrechtliche Schadenersatzklagen einlegen. Diese könnten sie vor die Gerichte der EU-Mitgliedsstaaten tragen.

Präzedenzfall

Beim Beschluss der Kommission handelt es sich um einen Präzedenzfall. Das bedeutet, dass dieses Ergebnis eine Richtlinie zur zukünftigen Beurteilung ähnlicher Fälle ist.

Die Kommission teilte zudem mit, dass weitere Untersuchungen zu Google anstehen. Das Unternehmen soll seine beherrschende Stellung auch im Zusammenhang mit dem Betriebssystem Android und mit dem Werbedienst Adsense missbraucht haben.

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