Bundesrat stellt sich gegen Netzsperren
Mit einem neuen Gesetzesentwurf will der Bundesrat das Urheberrecht modernisieren und die Internet-Piraterie entschiedener bekämpfen. Auf die umstrittenen Netzsperren verzichtet er allerdings. Das Gesetz soll die illegalen Anbieter belangen, nicht die Konsumenten.
Am 22. November hat der Bundesrat den Gesetzesentwurf zum Urheberrecht im digitalen Zeitalter verabschiedet, wie der Rat mitteilt. Der Bundesrat sieht darin keine Netzsperren vor. Ausländische Websites, die illegal Musik und Videos streamen, sollen in der Schweiz also weiterhin erreichbar bleiben. Wenn es nach dem Bundesrat geht, dürfen Private weiterhin legal Medien herunterladen.
Die Netzsperren bereiten der ICT-Branche schon länger Kopfschmerzen. Im Rahmen der Revision des Geldspielgesetzes sprach sich das Parlament im September für Netzsperren aus. Im März winkte der Nationalrat die Sperren durch, obwohl sich seine Rechtskommission dagegen ausgesprochen hatte.
Provider in der Pflicht
Der Bundesrat will die Anbieter illegaler Inhalte belangen, nicht aber die Konsumenten. Der Kampf gegen die Piraterie soll bei den Providern ansetzen, die Speicherplatz zur Verfügung stellen. Der Gesetzesentwurf verpflichtet Provider, illegale Daten permanent aus dem Netz zu entfernen ("Stay-down-Pflicht").
Der Internet-Branchenverband Simsa ist mit der vorgesehenen Regelung zufrieden. Simsa-Vizepräsident Rolf Auf der Maur betont gegenüber der Redaktion, dass Schweizer Hosting Provider nichts mit Piraterie am Hut hätten. Schweizer Provider "entfernen rechtsverletzendes Material seit Jahren gestützt auf den Simsa Code of Conduct", so Auf der Maur. "Sie sind von der Gesetzesrevision nicht betroffen. Der Gesetzesentwurf verpflichtet nur solche Hosting Provider zu besonderen Massnahmen, deren Geschäftsmodell auf die Förderung von Piraterie ausgerichtet ist."
Hilfe für Rechtsinhaber
Um den Rechtsinhabern entgegen zu kommen, will der Bundesrat künftig erlauben, die IP-Adressen von illegalen Anbietern aufzuzeichnen. Das soll die Identifikation und Anklage der Täter erleichtern. Der Gesetzesentwurf soll auch auf die Digitalisierung reagieren. So soll etwa die Vergütung von Video-on-Demand gesetzlich stärker verankert werden.
Der Schweizer Konsumentenschutz zeigt sich erfreut darüber, dass der Bundesrat die Netzsperren fallen lässt. "Eine derartige Sperre würde wiederum bloss die Durchschnittsnutzer treffen. Denn diese verfügen nicht über das nötige Know-how, um solche Sperren zu umgehen", heisst es in einer Mitteilung des Konsumentenschutzes. "Dies im Gegenteil zu Personen, die sich im grossen Stil illegal verhalten und alle Umgehungstricks kennen."
Ob die Netzsperren damit gänzlich vom Tisch sind, ist noch ungewiss. Die Botschaft des Bundesrates geht nun ins Parlament.