Digital Signage

APG verzichtet auf Teilnahme an Ausschreibung der Stadt Zürich

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von Thomas Häusermann, Chefredaktor (ad interim), Werbewoche

Das Werbeunternehmen APG|SGA hat eine Ausschreibung der Stadt Zürich für neue digitale Stadtpläne abgelehnt. Die Auflagen der Stadt waren zu restriktiv. Vor allem die Möglichkeiten der Technik könnten nicht ausreichend genutzt werden.

(Source: Werbewoche)
(Source: Werbewoche)

APG|SGA hat sich entschieden, nicht an der aktuellen Ausschreibung der Stadt Zürich für Werbescreens und interaktive Stadtpläne teilzunehmen, wie die Werbewoche schreibt. Die Ausschreibung entspreche nicht den nationalen und internationalen Standards für digitale Aussenwerbung bezüglich Werbemöglichkeiten, schreibt das Unternehmen in einer Stellungnahme vom Dienstag. Zudem erlaube die kurze Vertragslaufzeit keine Refinanzierung der Investitionen sowie des laufenden Betriebes der insgesamt 16 Anlagen.

APG|SGA hat sich unter anderem daran gestört, dass die Stadt den Einsatz von Bewegtbild untersagt hat. "Investitionen für digitale Anlagen machen unserer Auffassung nach nur dann Sinn, wenn die Vorgaben Bewegtbild erlauben – dabei kommen regelmässig wechselnde Standbilder oder leicht animierte Spots in Frage", führt das Unternehmen auf Nachfrage der Werbwoche aus. "Gewisse Anlagen, die ihre Sujets nur alle 24 Stunden wechseln dürfen, sind nach unserem Verständnis statisch und nicht markttauglich."

Die Stadt Zürich hat die Vorgabe, dass manche Standorte das Sujet nur alle 24 Stunden jeweils eine statische Botschaft wechseln dürfen, mit der direkten Ausrichtung der Werbefläche auf den Verkehr begründet. Das geht aus dem 26-seitigen Fragenkatalog hervor, der im Rahmen der Ausschreibung veröffentlicht wurde.

(Source: Werbewoche)

 

Auf die Frage der Werbewoche, weshalb die Ausschreibung nicht den Standards entsprochen habe, erläutert das Unternehmen: "Die dynamische Bespielung der Werbescreens wurde von der Stadt Zürich in der vorliegenden Ausschreibung stark eingeschränkt. Diese Einschränkung orientiert sich nicht nach den uns bekannten branchenüblichen und gesetzeskonformen Standards. Darüber hinaus entsprechen sie weder dem aktuellen Kundenbedürfnis nach animiertem, flexiblem und zeitgenauem Einsatz der Werbebotschaft, noch dem Trend nach programmatischer Aussteuerung von Werbeinhalten."

Die Frist für die Einreichung ist am 12. Juni um 16 Uhr abgelaufen. Der Hintergrund: Bereits seit den 50er-Jahren gibt es in der Stadt Zürich fest installierte Stadtpläne. Mit dem ausgeschriebenen Projekt soll ein Teil der Anlagen durch einen digitalen, interaktiven Stadtplan ersetzt werden. Dabei sollen die Rückseiten, wo sich dies anbietet, mit Werbung versehen werden.

Die Ausschreibung beinhaltete sowohl die Entwicklung, Implementierung und den Betrieb des interaktiven, digitalen Stadtplans (Software) als auch die Entwicklung und den Bau der Hardware. Für den Betrieb und die Bewirtschaftung der Werbeflächen war der Stadt Zürich ein Angebot zu unterbreiten.

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