Bundesrat will E-Voting zum Durchbruch verhelfen
Der Bundesrat hat entschieden, den Empfehlungen der Expertengruppe elektronische Stimmabgabe zu folgen. E-Voting soll ein ordentlicher Stimmkanal werden. Die Offenlegung des Quellcodes soll für Vertrauen und Sicherheit sorgen.
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung entschieden, in der zweiten Jahreshälfte 2018 eine Vernehmlassung mit dem Ziel zu eröffnen, E-Voting als dritten ordentlichen Stimmkanal zu etablieren. Die Regierung habe der Bundeskanzlei den Auftrag erteilt, eine entsprechende Vorlage auszuarbeiten, heisst es in einer Mitteilung.
Die Bundeskanzlei soll sich an den Ergebnissen der sogenannten "Expertengruppe elektronische Stimmabgabe" orientieren, heisst es weiter. Deren Schlussbericht wurde gestern publiziert (Download als PDF). Ihm zufolge "kann die elektronische Stimmabgabe als sicherer und vertrauenswürdiger Stimmkanal ausgebaut werden."
Open Source soll Vertrauen schaffen
Die Kantone sollen weiterhin ihre E-Voting-Systeme selber auswählen können, empfiehlt die Expertengruppe. Der Prozess der Bewilligung durch den Bundesrat soll administrativ entlastet werden. Die Stimmberechtigten sollen die Wahlfreiheit behalten, ihre Stimme elektronisch, brieflich oder persönlich an der Urne abzugeben.
Durch eine Revision der Verordnung der Bundeskanzlei über die elektronische Stimmabgabe bricht der Bundesrat ausserdem eine Lanze für Open Source. Der neuen Verordnung zufolge muss der Quellcode der zukünftigen Systeme mit vollständiger Verifizierbarkeit vor deren Ersteinsatz offengelegt werden. Dies soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in E-Voting-Systeme stärken und helfen, Mängel frühzeitig zu erkennen.
Kritiker wie Nationalrat Franz Grüter (SVP/LU) bemängeln, dass die Kantone das E-Voting nun ohne parlamentarische Debatte ausweiten dürfen, wie die "NZZ" berichtet. In einem Q&A nimmt die Bundeskanzlei zu verschiedenen Argumenten der Gegner Stellung. Wie der Kanton Zug mit Hilfe der Blockchain E-Voting voranbringen will, zeigte er Anfang Woche mit dem Start einer Konsultativabstimmung.