Kanton Zürich will Gesetz für E-Voting anpassen
Der Kanton Zürich hat sich für die Einführung des E-Votings ausgesprochen. Die Justizdirektion soll eine Vorlage für die Gesetzesanpassung erarbeiten. Die Sicherheit soll an erster Stelle stehen.

Der Regierungsrat des Kantons Zürich hat sich für das E-Voting ausgesprochen. Er erteilte einen Auftrag an die Direktion der Justiz und des Inneren, die gesetzliche Grundlage für das E-Voting zu schaffen, wie es in einer Mitteilung heisst. Der Entwurf soll im Anschluss in eine öffentliche Vernehmlassung gehen.
Für die Bürger soll das E-Voting eine weitere Option neben der brieflichen Abstimmung und der persönlichen Stimmabgabe sein, schreibt der Kanton weiter. Der Bürger soll frei zwischen einer digitalen oder analogen Stimmabgabe wählen können. Der Regierungsrat betont in der Mitteilung den Sicherheitsaspekt: "Selber will der Regierungsrat alles daran setzen, dass die Sicherheit, vor allem die Wahrung des Abstimmungsgeheimnisses, auch mit dieser zusätzlichen Möglichkeit der Ausübung der politischen Rechte gewahrt ist."
Einen groben Zeitplan für die Einführung des E-Votings gibt der Schlussbericht zum Vorprojekt (PDF). Die gesetzlichen Grundlagen sollen 2020 bis 2021 geschaffen werden. Im gleichen Zeitraum soll auch die Systemausschreibung erfolgen. Für den Aufbau und die Einführung des E-Votings sind die Jahre 2021 bis 2022 vorgesehen. Der Kanton rechnet durch das E-Voting mit Zusatzkosten von rund 500'000 Franken im Jahr, jedoch ohne das eigentliches E-Voting-System, wie der Kanton betont. Die Systemkosten kommen noch hinzu. Erst bei der Ausschreibung könnten dies beziffert werden. Diesem gegenüber stünden Einsparungen von 1 bis 2,6 Millionen Franken (PDF), je nach Ausgestaltung des Systems.

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