ICANN kriegt bei der EU-DSGVO nicht die Kurve
Die Internetbehörde ICANN kämpft um Konformität mit der EU-DSGVO. Im Fokus steht das Whois-System. Der Datenschutzausschuss der EU ist mit ICANNs vorläufigen DSGVO-Plänen jedoch nicht zufrieden.
Die amerikanische Internetbehörde ICANN, die die Vergabe von Namen und Adressen im Internet koordiniert, tut sich mit der EU-DSGVO schwer. Gemäss "The Register" stiess auch der neueste Vorschlag der Institution, sein Whois-System konform mit den neuen europäischen Gesetzen zu machen, beim EU-Datenschutzausschuss auf Ablehnung.
Der Datenschutzausschuss habe unter anderem die rechtliche Begründung verworfen, die ICANN jüngst in einem Rechtsprozess gegen einen Domain-Name-Registrar verwendete. ICANN habe durchsetzen wollen, dass der Registar einer Webseite auch weiterhin Kontaktdaten nicht nur von den Domaininhabern, sondern zusätzlich von Administrations- und Technikverantwortlichen für das Whois-System liefern müsse. Gemäss Ausschuss soll das Benennen von Admin-C und Tech-C-Personen jedoch freiwillig erfolgen.
Zudem habe ICANN eine Unterscheidung zwischen Domain-Registrierungen juristischer und natürlicher Personen durchsetzen wollen. Der EU-Datenschutzausschuss halte demgegenüber fest, dass kein Unterschied bestehe, solange eine persönliche Mailadresse angegeben werde. Sowohl die Registrierung von privaten als auch von Unternehmenswebseiten würden dann unter die DSGVO fallen.
Wie die Onlinezeitung schreibt, verlangt ICANN für Whois die Kontaktdaten inklusive Namen, Telefonnummer, Postadresse und Mailadresse der Domaininhaber und macht diese im Internet frei zugänglich. Diese Praxis sei nicht mit der EU-DSGVO konform, ICANN habe sich allerdings zu spät mit dem neuen EU-Datenschutzgesetz auseinandergesetzt. Die Organisation habe bekundet, erst nächstes Jahr EU-DSGVO-konform arbeiten zu können.