Beschaffungsgesetz

Nationalrat will Preisunterschied bei Bundesaufträgen nicht beachten

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Der Bund soll bei der Vergabe von Aufträgen das Preisniveau in anderen Ländern nicht beachten. Das beschloss der Nationalrat. Die Begründung: Die Berücksichtigung des ausländischen Preisniveaus würde einen zu grossen Aufwand bedeuten.

(Source: Béatrice Devènes)
(Source: Béatrice Devènes)

Der Ständerat wollte, dass bei der Vergabe von Bundesaufträgen das Preisniveau in anderen Ländern berücksichtigt wird. Doch der Nationalrat hat sich nun im Zuge der Totalrevision des öffentlichen Beschaffungswesens dagegen entschieden. Wie das Parlament mitteilt, würde die Beachtung der Preisunterschiede einen zu grossen bürokratischen Aufwand bedeuten.

So steckten auch in inländischen Produkten Bestandteile, die im Ausland eingekauft würden und es sei unklar, wie man im Falle einer Anpassung des Gesetzes damit umgehen würde. Ausserdem sei nicht sicher, ob dies mit WTO-Abkommen vereinbar sei, sagte Corrado Pardini (SP) am 7. März gegenüber der Kommissionsmehrheit. 105 Stimmen gegen die Beachtung des Preisniveaus und 70 Stimmen dafür lautete das Abstimmungsergebnis.

Nationalrat hält an Leistungsortsprinzip fest

Begrüsst hätte der Nationalrat hingegen, dass im Gesetz zum öffentlichen Beschaffungswesen Kriterien wie Qualität, Verlässlichkeit und Lieferbedingungen festgehalten würden. Dass bei Beschaffungen nicht nur der Preis, sondern auch andere Kriterien berücksichtigt würden, sei ein Paradigmenwechsel, sagte Finanzminister Ueli Maurer.

Lesen Sie hier das Interview mit Ueli Maurer, in dem er über die IT-Baustellen in seinem Departement und darüber wie die Schweiz ihre digitalen Herausforderungen anpacken muss.

Da in unterschiedlichen Kantonen unterschiedliche Arbeitsrechtsbestimmungen gelten, stellte sich der Nationalrat die Frage, ob bei Bundesaufträgen innerhalb der Schweiz die Bestimmungen des Unternehmenssitzes oder des Ausführungsorts gelten. Der Nationalrat entschied zugunsten des sogenannten "Leistungsortsprinzips". Also dafür, dass auch wie bisher die Arbeitsbestimmungen am Ausführungsort gelten.

Wie das Parlament mitteilt, geht die Vorlage über die Revision des Bundesgesetztes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) nun zurück an den Ständerat.

Im Sommer 2018 sprach sich der Nationalrat für mehr Transparenz im Beschaffungswesen aus und lehnte eine Einschränkung der Öffentlichkeitspflichten ab. Mehr dazu lesen Sie hier.

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