Bedenken der Linken ignoriert

Der Nationalrat will die E-ID

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Der Nationalrat hat das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste gutgeheissen. Damit ist der Weg für eine staatlich anerkannte E-ID fast frei. Die Vorlage muss noch durch den Ständerat.

(Source: kaisorn / iStock.com)
(Source: kaisorn / iStock.com)

Der Nationalrat will eine staatlich anerkannte digitale Identität (E-ID) einführen, wie SDA auf parlament.ch schreibt. Er habe das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste mit 128 zu 48 Stimmen gutgeheissen - gegen den Willen der Linken.

SP und Grüne wollten den Entwurf zurückweisen und den Bundesrat beauftragen, die Herausgabe der E-ID als öffentliche Aufgabe zu konzipieren. Min Li Marti von der SP sprach in diesem Zusammenhang sogar von einer Selbstaufgabe des Staates. Flavia Wasserfallen, ebenfalls SP, warnte vor einem Monopol. Und Pirmin Schwander von der SVP meldete Sicherheitsbedenken an.

Der Rückweisungsantrag der Linken scheiterte mit 131 zu 53 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Anträge, die die Rolle des Staates stärken wollten, scheiterten laut parlament.ch ebenfalls.

Umstrittene Aufgabenteilung

Die E-ID ist persönlich, eine Weitergabe ist untersagt. Sie ermöglicht laut Justizministerin Karin Keller-Sutter eine sichere Identifikation für E-Government-Anwendungen und den Geschäftsverkehr im Internet. Das ausgearbeitete Gesetz teile die Aufgaben zwischen Staat und Privatwirtschaft auf.

Das Bundesamt für Polizei werde eine Identitätsstelle schaffen, die für die Erstidentifizierung von Personen zuständig sei. Sie soll jedem Nutzer einer E-ID eine Registrierungsnummer zuweisen. Herausgegeben werde die E-ID von privaten Anbietern, sogenannten Identity-Providern. Für sie seien ein Anerkennungsverfahren und regelmässige Kontrollen geplant. Die SwissSign-Gruppe, die die SwissID herausgibt, sei bereits in den Startlöchern.

Diese Aufgabenteilung war umstritten. Laut Keller-Sutter ist der Bund aber gar nicht in der Lage, die E-ID selber zu entwickeln. Staatliche Lösungen würden sich auch im Ausland nicht zwingend durchsetzen. Bedenken wegen des Datenschutzes hat Keller-Sutter gemäss parlament.ch keine: Die Vorschriften im ausgearbeiteten Gesetz seien strenger als das geltende Datenschutzrecht.

Technologieneutralität im Gesetz verankert

Der Nationalrat passte die Vorlage des Bundesrats leicht an. Er verpflichtete die Herausgeber dazu, allen Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, eine E-ID auszustellen. Keller-Sutters Warnung vor einem "Vertragszwang" verpuffte wirkungslos.

Der Träger der E-ID ist nicht definiert. Denkbar sind etwa Mobiltelefone, Smartcards und Lösungen mit Nutzername und Passwort. Der Nationalrat hielt die Technologieneutralität im Gesetz fest. Heute im Umlauf befindliche Angebote bleiben erlaubt. Auf staatlicher Ebene sind sie allerdings nur dann anerkannt, wenn auch der Identity-Provider anerkannt ist.

3 Sicherheitsstufen

Vorgesehen seien drei Sicherheitsniveaus: niedrig, substanziell und hoch. Ab Sicherheitsniveau substanziell brauche es eine 2-Faktor-Authentifizierung, bei Sicherheitsniveau hoch müsse mindestens ein Faktor dieser Authentifizierung biometrisch sein.

Den Preis der E-ID will der Bundesrat dem Markt überlassen. Er rechnet mit Kosten von rund 9 Millionen Franken für den Aufbau seiner Systeme und mit 2,4 Millionen Franken pro Jahr für den Betrieb. Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

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