Einseitige Konventionalstrafen

Internet Group zeigt Switch an

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Die Internet Group hat eine Anzeige gegen Switch eingereicht. Gegenstand der Anzeige sind einseitige Konventionalstrafen, die Switch bei Nichteinhalten von Verträgen vorsieht.

(Source: Kzenon / Fotolia.com)
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Der Zürcher Provider Internet Group hat beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) und der Wettbewerbskommission (Weko) eine Anzeige gegen Switch eingereicht. Switch, Betreiberin des Schweizer Internetregisters, sieht für Provider eine Konventionalstrafe bei Verletzung des Vertrages vor, wie die Basler Zeitung schreibt. Die Konventionalstrafe gelte aber nur für Provider, nicht aber für Switch.

In der IT-Branche sei es üblich, dass Konventionalstrafen für beide Seiten gälten, sagte Marc Schuler, Geschäftsleitungsmitglied der Internet Group, gegenüber Tamedia. Weko und Bakom prüften nun Anzeige und Vertrag, bevor sie entschieden, ob sie eine Untersuchung eröffneten.

Switch stünde unter Aufsicht des Bakom, rechtfertigte Switch-Mediensprecher Roland Eugster die einseitige Konventionalstrafe. Vertragsverletzungen von Switch hätten daher wesentlich gravierendere Folgen als eine Konventionalstrafe.

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