Post beerdigt E-Voting-System
Die Post stampft eines ihrer beiden E-Voting-Systeme ein. Künftig soll nur noch das System mit universeller Verifizierbarkeit zum Einsatz kommen. Die Nutzer des alten Systems prüfen Schadenersatzforderungen.
Die Schweizerische Post hat Konsequenzen aus dem E-Voting-Desaster gezogen. Das Unternehmen teilt mit, sein bisheriges System mit individueller Verifizierbarkeit nicht mehr anzubieten. Stattdessen will es sich auf ein neues System mit universeller Verifizierbarkeit konzentrieren. Dieses System soll den Kantonen ab dem Jahr 2020 für den Versuchsbetrieb zur Verfügung stehen.
Die Post habe sich nach dem Entscheid des Bundesrats von Ende Juni für die Neuausrichtung entschieden, heisst es weiter. Die Regierung hatte beschlossen, die elektronische Stimmabgabe bis auf Weiteres nicht als ordentlichen Stimmkanal zu etablieren, wie Sie hier lesen können. Zwei Systeme parallel weiterzuentwickeln und zu betreiben, mache für die Post nach dem Entscheid des Bundesrats ökonomisch wenig Sinn.
Am E-Voting wolle die Post aber festhalten, so CEO Roberto Cirillo. "Wir sind überzeugt, dass E-Voting einem Bedürfnis der Stimmbürgerinnen und -bürger entspricht. Deshalb wird es auch künftig zum Portfolio der Post gehören", lässt er sich in der Mitteilung zitieren. Das alte System werde für die Nationalratswahlen im Herbst nicht mehr zur Verfügung stehen.
Universelle Verifizierbarkeit soll es richten
Das neue System setze auf den Sicherheitsmechanismus der universellen Verifizierbarkeit. Mit dieser können die Wahlbehörden laut Mitteilung beim Auszählen der Stimmen überprüfen, ob Stimmen in der elektronischen Urne manipuliert wurden. Das ermögliche die unabhängige Prüfung des Urnengangs durch die Kantone. Das System sei im Frühling 2019 einem öffentlichen Intrusionstest unterzogen worden. Während dieses Tests habe es Angriffen von über 3000 Hackern standgehalten.
Das System, das bislang im Einsatz war, nutzten vier Kantone. Einer davon fordert nach dem Stopp nun Schadenersatz von der Post. Freiburg will wegen des nicht erfüllten Vertrags eine finanzielle Entschädigung, wie die "Handelszeitung" unter Berufung auf Staatskanzlerin Danielle Gagnaux-Morel berichtet. Die Höhe der Forderung sei nicht bekannt. Auch die anderen Nutzer der alten Lösung, Basel-Stadt, Thurgau und Neuenburg, prüften Schadenersatzforderungen.