Studie des Bundesjustizministerium Deutschlands

Whatsapp, Twitter, Facebook und Co. tun sich schwer mit der DSGVO

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Die Universität Göttingen hat 35 Online-Dienstleister überprüft und befand viele für mangelhaft, was den Umgang mit sensiblen Daten betrifft.

(Source: N-Media-Images / Fotolia.com)
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Das Bundesjustizministerium von Deutschland wollte wissen, wie es um die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht. Zwei Wissenschaftler der Universität Göttingen untersuchten dafür 35 Online-Dienste zwischen Juni und September 2019, wie "Handelsblatt.com" berichtet. Die Ergebnisse der Studie seien "ernüchternd". Keiner der Dienste, darunter soziale Medien, Messenger, Onlineshops und Websites von grossen Unternehmen, sei gesetzeskonform bezüglich der DSGVO. Vor allem Twitter, Snapchat und Facebook (inklusive Whatsapp und Instagram), aber auch Amazon und Zalando schnitten im Umgang mit sensiblen Daten schlecht ab.

Geprüft wurde etwa, ob und wie ausführlich über die Verwendung von Daten für die Erstellung von Persönlichkeitsprofilen oder den Einsatz von Trackingtechnologien informiert wurde. Laut Studie sei der Umgang mit sensiblen Daten nachlässig und die Mängel bei der Umsetzung gravierend. Zu den sensiblen Daten zählen etwa die Herkunft der Nutzer. ihre politische Ansichten oder auch Gesundheitsdaten. Obwohl Verstösse gegen die DSGVO mit bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes bestraft werden. Die Studienautoren finden es problematisch, dass die Verbraucher nicht ausreichend über die Verwendung ihrer Daten aufgeklärt werden.

Die vor eineinhalb Jahren in Kraft getretene DSGVO sollte laut Handelsblatt einen europaweit einheitlichen datenschutzrechtlichen Rahmen schaffen. Laut dem Leiter des IT-Verbandes Bitkom, Bernhard Rohleder, zeigt sich in der Praxis jedoch, dass der "europäische Flickenteppich" unterschiedlicher nationaler Datenschutzregeln nicht gut geeint wurde. Die Massnahmen zur Kontrolle und Durchsetzung sei zwischen den verschiedenen Ländern schwierig. Gemäss Rohleder sollten zudem die Anforderungen für KMUs, Vereine und Privatpersonen vereinfacht und die Informations- und Dokumentationspflichten praxisnäher gestaltet werden.

Auch Schweizer Unternehmen müssen sich in bestimmten Fällen der DSGVO fügen. Martin Steiger, Anwalt und Unternehmer für Recht im digitalen Raum, erklärt hier, wann das der Fall ist.

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