Die stille Enteignung der Unternehmer
Seit dem 16. März 2020 wird die Schweiz vom Bundesrat via Notrecht regiert. Die Betriebsschliessungen infolge des Lockdowns führten bei den betroffenen Unternehmen beziehungsweise Unternehmern zu einer Enteignung im Umfang von 40 Milliarden Franken. Wo bleibt hier die allseits proklamierte Solidarität?
Stellen Sie sich mal vor, dass jemand Ihre gesamten Ersparnisse auf einen Schlag vernichtet. Für den Verlust wird Ihnen ein Kredit angeboten, der in den nächsten Jahren zurückzuzahlen ist. Wegen dieses Kredits müssen Sie Ihre gesamten zukünftigen Einnahmen in den nächsten fünf Jahren für dessen Rückzahlung verwenden und können dann endlich wieder bei null starten. So geht es derzeit den Arbeitgebern, die für zwei Monate ihren Betrieb schliessen mussten und nun eingeschränkt wieder öffnen dürfen.
Seit dem 16. März 2020 wird die Schweiz vom Bundesrat via Notrecht regiert. Obwohl seit diesem Tag verschiedenste verfassungsmässige Rechte nicht mehr gewährleistet werden, unter anderem die Wirtschaftsfreiheit, die Versammlungsfreiheit, die Niederlassungsfreiheit, der Anspruch auf Grundschulunterricht und die Eigentumsfreiheit, muss sich der Bundesrat grundsätzlich an die Schranken der Verfassung halten und darf nicht über das Notwendige hinaus in die Grundrechte eingreifen. Obwohl die Ansteckungskurve bereits vor dem Lockdown am 16. März abflachte, wurden verschiedenste Wirtschaftszweige, namentlich die Gastronomie und der Detailhandel, komplett stillgelegt. Es ist jedoch fraglich, ob es diesbezüglich nicht auch mildere Massnahmen (Einhaltung von Hygienevorschriften etc.) getan hätten oder zumindest eine frühere Öffnung möglich gewesen wäre. Dieser Lockdown hatte für 20 Prozent der Arbeitnehmer ein Berufsverbot zur Folge, das heisst, sie konnten ihrer bisherigen Arbeit nicht mehr nachgehen. Demgegenüber profitierten andere Branchen, insbesondere der Online- und Versandhandel, umso mehr von diesem Lockdown, denn nun ist praktisch jeden Tag «Black Friday». Hatten diese Ladengeschäfte, die von dieser Einschränkung betroffen sind, einfach Pech, weil sie in der falschen Branche sind? Einerseits wird ihnen jeglicher Umsatz verunmöglicht. Andererseits aber dürfen sie sämtliche Fixkosten weiterhin tragen, seien dies Mietkosten, Versicherungsgebühren, Leasingkosten von Geräten, IT- und Lagerkosten oder Kosten von verderblicher oder saisonaler Ware. Wo bleibt hier die allseits proklamierte Solidarität? Der Bundesrat hat nun entschieden, für diesen Schaden Darlehen und Bürgschaften in der Höhe von 40 Milliarden Franken zur Verfügung zu stellen. Die Unternehmer haben nun fünf bis sieben Jahre Zeit, diesen Betrag zurückzuzahlen. Ein positiver Saldo oder sogar Gewinne zu schreiben dürfte in den nächsten Jahren schwierig werden, besonders wenn eine Rezession folgt und in den kommenden Monaten aus Angst weniger Geschäfte aufgesucht werden. Auch den selbstständig Erwerbenden ist die aktuelle Lage nicht gut gesinnt: Im Worst Case erhalten sie einen Betrag von 3320 Franken pro Monat, mit dem sie dann sowohl den Unterhalt der eigenen Familie sowie auch die Fixkosten des Betriebs bezahlen dürfen. Wenn man die KMUs als systemkritisch einstuft und sie das Rückgrat der Wirtschaft nennt, kann man die erlassenen Berufsverbote – sowie die damit einhergehende Enteignung – und fehlende Unterstützung nur schwer verstehen.
Viele Unternehmen sowie Unternehmer stehen infolge der vom Bundesrat erlassenen Massnahmen vor den Trümmern ihrer Existenz. Leider schaffen es diese Geschichten nur selten auf die Titelseiten der Zeitungen. Scheinbar gehören Betriebsschliessungen aufgrund von Notrecht neu auch zum unternehmerischen Risiko. Für mich ist klar, dass die zweite Corona-Welle kommt und zwar zumindest in Form einer Konkurswelle und einer Rezession. Ich bin sehr gespannt, wie wir in ein bis zwei Jahren retrospektive auf diese Zeit zurückschauen. Und ja, man weiss im Voraus nie alles, aber man darf durchaus auch schlauer werden!