Swiss-Covid-App: drei Änderungen und eine Enthüllung im Ständerat
Der Ständerat stimmt der gesetzlichen Grundlage zur Swiss-Covid-App zu, ändert aber deren Bestimmungen leicht ab. Wer von der App über eine mögliche Ansteckung benachrichtigt wird, soll sich kostenlos testen können. Allerdings könnten anonymisierte Daten der App mitunter auf ausländischen Servern landen.
Der Ständerat gibt grünes Licht für das Gesetz zur Schweizer Contact-Tracing-App. Er hiess die Gesetzesänderung mit 43 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung gut, schreiben die Parlamentsdienste. Das Geschäft wird am Montag vom Nationalrat behandelt.
An der Vorlage hat die kleine Kammer drei Änderungen vorgenommen. Zum einen soll es kostenlose Coronatests für jene Personen geben, die von der App über eine mögliche Ansteckung informiert werden. Mit 36 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen hiess der Rat einen entsprechenden Antrag von Damian Müller (FDP/LU) gut.
Eingefügt wurde zudem ein Passus, wonach die App nachweislich aus dem veröffentlichten Quellcode erstellt worden sein muss. Zudem soll der Betrieb der Swiss-Covid-App nicht nur eingestellt werden können, wenn sie nicht mehr benötigt wird, sondern auch, wenn sie sich als ungenügend wirksam erweise. Diese beiden Änderungen wurden stillschweigend eingefügt.
Auf die Empfehlung der vorberatenden Kommission, eine Erwerbsausfallentschädigung für Personen zu beschliessen, die sich freiwillig in Quarantäne begeben, ging der Rat nicht ein. Allerdings sagte Bundesrat Alain Berset im Ständerat, dass sich jede Person mit einem positiven Corona-Test in Quarantäne begeben müsse und Erwerbsausfallentschädigung erhalte, schreiben die Parlamentsdienste weiter.
App-Daten laufen über Deutsche AWS-Server
Die Swiss-Covid-App verfolgt grundsätzlich einen dezentralen Ansatz zur Datenspeicherung. Dabei verbleiben so viele Daten wie möglich auf dem Smartphone des Benutzers, und ausgetauscht werden lediglich anonymisierte IDs, wie Sie hier lesen können.
Gänzlich ohne zentral gespeicherte Elemente gehe es jedoch nicht, schreibt "Nau" unter Berufung auf die staatspolitische Kommission des Ständerats. Die Kapazitäten für diese Elemente würden demnach nun beim deutschen Ableger des IT-Riesen Amazon Web Services in Frankfurt am Main angemietet. Kommissionspräsident Paul Rechsteiner (SP/SG) begründet dies damit, "weil die Infrastruktur unseres Bundesamtes für Informatik und Telekommunikation (BIT) dafür offenbar nicht ausreicht".
Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) erklärt, dass die App ein Content Delivery Network (CDN) benötige, um den Datenverkehr zu bewältigen. "Wenn Millionen SwissCovid Apps in regelmässigen Abständen die anonymen Schlüssel von Personen mit einer bestätigten Infektion abfragen, entsteht viel Traffic", zitiert "Nau" den BAG-Sprecher Gregor Lüthy.
Man greife für solche Angebote immer wieder auf externe Lösungen zurück, ergänzt er, und spricht von einem "normalen Vorgehen". Gemäss einer Analyse des Bundes zeige Amazon Web Services zudem "ein "angemessenes Gleichgewicht zwischen Privatsphäre und Belastbarkeit", schreibt das Onlineportal weiter.
Kein Problem im Einbezug Deutscher Server sieht Nationalrat Baltasar Glättli (Grüne/ZH). Aufgrund des dezentralen Ansatzes der Schweizer Contact-Tracing-App würden lediglich die anonymisierten Codes dort veröffentlicht, sagt er gegenüber Nau. Die datenschutzmässig sensiblen Kontaktereignisse verbleiben ausschliesslich auf den Smartphones der Anwender.
Ende Mai startete die Pilotphase der Swiss-Covid-App. Für den Test hat der Bund einen engen Personenkreis definiert. Allerdings tauchten bereits erste öffentliche Links auf, mit denen jedermann die App beziehen kann. Illegal ist dies übrigens nicht, schreibt Rechtsanwalt Martin Steiger.