Blockchain-Mantelverordnung geht in die Vernehmlassung
Das Finanzdepartement veröffentlicht einen Entwurf der Mantelverordnung zur kürzlich bewilligten Blockchain-Gesetzgebung. Bis zum 2. Februar können sich interessierte Kreise dazu äussern. Die Behörde rechnet mit Inkrafttreten der Bestimmungen im kommenden August.
Die Schweiz kommt einem Blockchain-freundlicheren Gesetz näher. Bereits im September hat das Parlament mehrere Anpassungen bewilligt, unter anderem im Obligationen- und im Konkursrecht. Ausserdem werden das Geldwäscherei- und das Finanzdienstleistungsgesetz revidiert.
Nun schickt das eidgenössische Finanzdepartement (EFD) eine Mantelverordnung in Vernehmlassung. Damit "sollen nun die vom Parlament beschlossenen Gesetzesanpassungen auf Stufe Bundesratsverordnung nachvollzogen werden", schreibt das EFD in einer Mitteilung. Der Entwurf der Mantelverordnung steht auf der Website des Finanzdepartements zum Download bereit. Kantone, Parteien und weitere interessierte Kreise sind eingeladen, dazu Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 2. Februar 2021.
Gemäss EFD wird der Bundesrat die meisten Gesetzesänderungen per 1. August 2021 in Kraft setzen. Bereits früher ist geplant, eine Bestimmung einzuführen, um kleine DLT-Handelssysteme administrativ zu entlasten. Demnach müssen sich Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle mehr anschliessen.